Dieser Beitrag untersucht advokatorisches Handeln (= engl. advocacy) als ein zentrales Paradigma für Seelsorge und Pflege im Kontext des Spitals. Ausgehend vom philosophisch-theologischen Konzept der Parrhesia (= freimütiges Reden) wird die These entwickelt, dass stellvertretendes Eintreten für vulnerable Menschen ein Kernauftrag beider Professionen ist. Die theologischen Reflexionen und die empirische Studie kommen zu dem Schluss, dass Seelsorge und Pflege durch eine intensivierte Zusammenarbeit und gegenseitige Ergänzung ihre Advocacy-Funktion stärken und so die patientenzentrierte Versorgung optimieren können.
Advokatorisches Handeln, Spitalseelsorge, Spiritual Care
This article examines advocacy as a central paradigm for both chaplaincy and nursing in the hospital setting. Starting from the philosophical-theological concept of Parrhesia (= frank speech), it develops the thesis that acting on behalf of vulnerable people is a core mission for both professions. The study concludes that chaplaincy and nursing can strengthen their advocacy function through more collaboration and mutual supplementation, thereby optimizing patient-centered care.
advocacy, chaplaincy, spiritual care
Vor einigen Jahren startete eine deutsche Schokoladenfirma eine Werbekampagne mit Denkanstössen. Auf einem der Plakate war unter anderem zu lesen: »Wer was ändern will, muss den Mund aufmachen!« Oder auf Schweizer Mundart: »Wer öbbis ändre wött, muess s Muul ufmache!« – Dieses Motto gilt wohl nicht nur in Sachen Schokolade! Wer etwas ändern will, sollte nicht nur über Veränderungen nachdenken, sondern auch tätig werden. Zugleich stellt sich die Frage: Was braucht es denn, um das als richtig oder gut Erkannte tatsächlich in eine Tat zu überführen? Zunächst einmal muss es für ein Handeln – wozu auch ein Sprechakt zählt – einen triftigen Grund geben. Denn: Warum sollte man etwas verändern, für das es keinen Anlass gibt oder das sich in guter Weise bewährt hat? Ein solcher Antrieb kann neben der Identifikation eines Ärgernisses oder eines Bedürfnisses auch ein genialer, kreativer Einfall zur Lösung eines Problems sein. Damit das Aus- oder Ansprechen des Erlebten funktioniert, braucht es neben einer gehörigen Portion Mut auch einer gewissen inneren Freiheit. Und schliesslich geht das Ganze nicht ohne Risko einher, da der Ausgang einer solchen offenen Rede im Initialstadium tatsächlich noch nicht ganz absehbar ist. Denn: Was man hat, das weiss man. Was man aber bekommt, birgt eine Reihe von Unwägbarkeiten in sich.
Die hier skizzierte offene, aufrichtige Rede kann im Sinne einer personalen Qualität oder Haltung unter dem philosophischen Topos der Parrhesia zusammengefasst werden. In diesem Beitrag soll eine Spezifikation dieser Parrhesia im Sinne eines advokatorischen Handelns auf die Bereiche von Seelsorge und Pflege vorgenommen werden. Dabei soll geprüft werden, ob Seelsorge und Pflege in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den anderen im Setting Spital nicht voneinander profitieren können.
Zur Klärung der Frage, ob advokatorisches Handeln als ein Paradigma von Seelsorge gelten kann, wird in einem ersten Schritt ein Blick auf das biblische Fundament, die kirchliche Lehrtradition, auf Interpretationen des Lehramtes sowie auf theoretisch-pastoraltheologische Überlegungen geworfen.1
Der Sache nach zeigt sich die Parrhesia resp. ein advokatorisches Handeln bereits im Alten Testament. So richtet sich die prophetische Kritik bei Hosea gegen das Königtum Israels (Hos 1,4) oder bei Jesaja im Namen und Auftrag Gottes gegen namhafte Hofbeamten (Jes 22,15f.) und Richter Jerusalems (Jes 1,23). Der Prophet Amos übt Kritik nicht nur hinsichtlich bestimmte Kultorte (Am 7,12–15) und einen veräusserlichten Kult (Am 5,21–27), sondern nimmt auch soziale Schieflagen wie die Ausbeutung von Armen in den Blick (Am 8,4–14). Der Prophet Micha greift führende Beamte sowie bestechliche Richter und Priester an (Mi 3,9–12). Die Parrhesia findet sich aber nicht nur vertikal-horizontal in Richtung göttlicher resp. prophetischer Kritik gegenüber dem Volk, sondern auch umgekehrt als eine Freiheit von Angst und eine offene Rede des Propheten gegenüber Gott. Ein Gläubiger verfügt – wie sich bei Hiob zeigt – über die Zuversicht, Gott aufrichtig gegenübertreten zu können (Hiob 27,9f.). Ein weiteres, nicht-prophetisches Beispiel findet sich beim Stammvater Abraham, der für die Anliegen und den Schutz des Volkes mit Gott verhandelt (Gen 18,22–33). Auch in der neutestamentlichen Quellenlage lassen sich Referenzen einer Parrhesia ausmachen. Die Erlösungstat Jesu begründet ein neues Verhältnis des Menschen zu Gott. „Durch den Akt der Erlösung wird es den Menschen möglich, Gott in Parrhesia gegenüberzutreten und aus ihm wiederum Standhaftigkeit und Einsicht für Parrhesia, besonders gegenüber der nichtchristlichen Welt, zu schöpfen.«2 Als ein Paradebeispiel freier Rede fungiert dabei Jesus selbst: Er predigt öffentlich (Joh 18,20), äussert Kritik (Mk 11,15–19) und nimmt insgesamt bei Missständen kein Blatt vor den Mund (Mt 23,1–3). In der Apostelgeschichte bedeutet Parrhesia im Wesentlichen der Mut, den es zu Verbreitung des Evangeliums braucht. Zudem gilt die öffentlich praktizierte Parrhesia in Form der Predigt als ein Mittel zur Verbreitung und Festigung des christlichen Glaubens (Eph 6,19; 2 Tim 4,2–7). Sie gründet in der Freiheit von Angst, die nur der Gläubige erleben kann. Damit gründet sie in Gott: »Wir haben durch Christus so großes Vertrauen zu Gott. Doch sind wir dazu nicht von uns aus fähig, als ob wir uns selbst etwas zuschreiben könnten; unsere Befähigung stammt vielmehr von Gott« (2 Kor 3,4f.). Einige zahlen für dieses Glaubenszeugnis einen sehr hohen Preis: nämlich ihr Leben (Phil 1,21)! Und diese Bereitschaft zur Lebenshingabe stärkt die innere Zuversicht des Gläubigen, mit der er beim Jüngsten Gericht vor Gott treten darf (1 Joh 2,28).
Im Blick auf die Prüfung advokatorischen Handelns als Paradigma von Seelsorge können nicht nur biblische, sondern auch römisch-katholische Lehrtraditionen als Referenzen herangezogen werden. Dieser Rückgriff erfolgt am Beispiel der apostolischen Konstitutionen Lumen Gentium und Gaudium et Spes.
Nach Lumen Gentium ist die Berufung aller Gläubigen wie folgt gekennzeichnet: »Kraft der ihnen je eigenen Berufung das Reich Gottes zu suchen, indem sie die zeitlichen Dinge besorgen und Gott gemäß ordnen. (...) Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu erleuchten und zu ordnen, dass sie immer Christus gemäß geschehen, gedeihen und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen.«3 Mit dieser Überlegung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) eröffnete sich eine erneuerte Sicht auf den Auftrag aller Gläubigen wie auch auf das Verständnis von Seelsorge. In dieser Perspektive versteht sich Seelsorge nicht mehr allein als Aufgabe der (geweihten) Amtsträger, sondern wird zum Anliegen aller Glieder der Kirche. Konkludent erschöpft sich Seelsorge auch nicht mehr in einer Sakramentenpastoral, so dass die Konstitution Gaudium et Spes die Grundsolidarität der Kirche mit dem herausstellt, was den Einzelnen / die Einzelne beschäftigt: »Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände.«4
Hinweise auf einen Auftrag zum advokatorischen Handeln finden sich aber nicht nur im biblischen Fundament und in der überlieferten Lehrtradition, sondern auch zeitgenössische Stellungnahmen des Lehramtes bieten dazu reichlich Inspirationen. In seiner Enzyklika Fra-telli tutti betonte der verstorbene Papst Franziskus die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft des Christen mit allen Menschen. Viele haben verstanden, dass der Mensch angesichts zahlreicher Schattenseiten in der Welt von heute der Hilfestellung anderer Menschen bedarf. Oder anders: »Dass niemand sich allein rettet.«5 Das Beispiel des Barmherzigen Samariters zeige dabei, »mit welchen Initiativen man eine Gemeinschaft erneuern kann, ausgehend von Männern und Frauen, die sich der Zerbrechlichkeit der anderen annehmen. Sie lassen nicht zu, dass eine von Exklusion geprägte Gesellschaft errichtet wird, sondern kommen dem gefallenen Menschen nahe, richten ihn auf und helfen ihm zu laufen, damit das Gute allen zukommt. Zugleich weist [...] das Gleichnis auf bestimmte Verhaltensweisen von Menschen hin, die nur auf sich selbst schauen und sich nicht um die unabdingbaren Erfordernisse der menschlichen Realität kümmern.«6 Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid und den Bedürfnissen anderer ist deshalb keine Option.» Wir können nicht zulassen, dass jemand am Rand des Lebens bleibt. Es muss so empören, dass wir unsere Ruhe verlieren und von dem menschlichen Leiden aufgewühlt werden. Das ist Würde.«7 Jeder Einzelne sei deshalb eingeladen, »Möglichkeiten der Mitverantwortung« zu nutzen, die es erlauben, »neue Prozesse und Veränderungen einzuleiten und zu bewirken«.8 Es gehe darum, einer hilfebedürftigen Person beizustehen, ohne darauf zu schauen, ob sie zu den eigenen Kreisen gehöre.9 Dazu muss sich der Glaube ein kritisches Gespür gegenüber allen benachteiligenden Tendenzen und für die Bedürfnisse der Menschen bewahren.10
Auch in der Apostolischen Exhortation Dilexi te von Papst Leo XIV. finden sich zahlreiche Passagen, die einen stellvertretenden Einsatz für andere fordern und theologisch begründen.11 Es gilt, Christus in den Armen zu erkennen und ihnen zu dienen. Ein solcher Dienst ist kein optionales Extra, sondern essenzieller Akt der Nachfolge Christi. Durch den Dienst an den Armen dient der Gläubige Christus selbst: »Die Gläubigen [sollten] Christus in den Bedürftigen erkennen« und »Christus nicht am Altar […] anbeten können, wenn sie ihm nicht in den Armen an der Tür begegnen«12. Dabei sind die Armen nicht Objekte der Wohltätigkeit, sondern Subjekte, denen eine eigene Würde inhärent ist.13 Indem die Gläubigen aber für die Armen handeln, handeln sie stellvertretend für Christus und repräsentieren seine liebende Zuwendung zu den Geringsten.
In Übereinstimmung mit den biblischen, überlieferten und aktuellen Lehramtlichen Befunden lassen sich auch Impulse aus Seelsorge und Seelsorgelehre zur Begründung advokatorischen Handelns als Paradigma von Seelsorge heranziehen. Für die reformierte Theologin Isabelle Noth handeln Seelsorger:innen keinesfalls übergriffig oder paternalistisch, wenn sie anwaltschaftlich tätig werden.14 Im Gegenteil: Auch wenn sie in Situationen anstelle von Menschen aktiv werden, die auf ihre Hilfe angewiesen sind, und ihnen als soziale Lobby unterstützend zur Seite stehen, behalten Seelsorger:innen stets die Interessen aller Beteiligten im Blick, achten sorgfältig auf die Einhaltung gegebener Standards und wählen eine transparente und faire Vorgehensweise.15
Ein solches Seelsorgeverständnis lässt sich mit dem Seelsorgeansatz der katholischen Pastoraltheologin Doris Nauer theoretisch rückbinden. Denn: Inhalte und Zielsetzungen eines christlichen Seelsorgeverständnisses können ja nicht beliebig bestimmt werden. Vielmehr leiten sie sich logisch und stimmig aus den Eckpfeilern eines multidimensionalen christlichen Gottes- und Menschenbildes ab.16 Wenn Seelsorge Gott als einen Befreier-Gott begreift und Seelsorge, als Sorge um die Seele Mensch, dem ganzen konkreten Menschen gilt, kann sie sich nicht ausschliesslich auf eine spirituell-religiöse Begleitung von Menschen begrenzen.17 Eine glaubwürdige Seelsorge begreift »die Lebens- und Arbeitskontexte von Menschen nicht nur als Hintergrundvariablen, sondern versteht sich um der Menschen willen als prophetisch-kritische Seelsorge an Strukturen und am Ganzen.«18 Damit das gelingt, geschieht Seelsorge »auf Augenhöhe mit Menschen, d. h. nicht an und auch nicht herabbeugend für Menschen. [...] Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen, wird Seelsorge zu fürsorglichem und stellvertretendem Handeln.«19 Damit weitet Seelsorge den Blick über Einzelbegleitung hinaus auf die Lebenszusammenhänge oder Strukturen, um sie im Sinne einer konkreten Befreiungs- und/oder (Über)Lebenshilfe mitzugestalten.20
Die Pastoraltheologie bezieht in ihre argumentativen Überlegungen nicht nur biblische Befunde und überlieferte Traditionen sowie zeitgenössische Aussagen des Lehramtes in ihren Überlegungen ein, sondern – analog zum Regelkreismodell von Rolf Zerfass – auch empirische Situationsbefunde.21 Im Folgenden wird deshalb zum Ausweis advokatorischen Handelns als Paradigma von Seelsorge exemplarisch ein Blick auf Ergebnisse einer qualitativen Studie22 im Setting Spital geworfen.
Trotz der vielen Möglichkeiten, sich heutzutage über Diagnosen oder verschiedene Behandlungsoptionen selbst zu informieren, verfügen die Menschen während eines Spitalaufenthaltes nicht automatisch über (1) das notwendige Fachwissen, um Diagnosen oder Behandlungsmöglichkeiten abzuwägen und/oder (2) die argumentativen Fähigkeiten, ihre persönlichen Interessen gegenüber Dritten wahrzunehmen. Darüber hinaus haben (3) sehr alte Menschen tendenziell weniger soziale Kontakte oder leben sogar allein, sodass ihnen auch an einer unterstützenden, sozialen Lobby mangelt, die sich für ihre Belange einsetzen würde. Des Weiteren können (4) für Menschen ausländischer Herkunft auch sprachliche und/oder kulturelle Barrieren bestehen. Und schliesslich haben (5) Menschen im Spital weitere Bedürfnisse, die sie möglicherweise nicht selbst, d. h. aus eigener Kraft verwirklichen können. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von Informationen, Übersetzungsdiensten, fachlicher Expertise und Unterstützung für die Anliegen der Patienten und ihrer sozialen Kontakte dringender denn je. Diese Beobachtungen legen nahe, dass eine genauere wissenschaftliche Untersuchung darüber erforderlich ist, wie solche Fürsprache-Aktivitäten in der professionellen Pflege gesehen und kategorisiert werden können. Darüber hinaus möchten die Ergebnisse dieser Studie den positiven Beitrag von Pflegefachpersonen bei der Adressierung von Bedürfnissen von Patienten und/oder Angehörigen in Akutspitälern veranschaulichen. Daraus ergeben sich folgende Forschungsfragen:
Was verstehen Pflegende unter advokatorischem Handeln?
Aus welchen Motiven, in welchen Situationen und mit welchen Konsequenzen werden sie advokatorisch tätig?
Welche Strategien und Vorgehensweisen wenden sie an?
Welche Bedingungen erweisen sich als hilfreich oder hinderlich?
Nehmen Pflegekräfte dabei interprofessionelle Konflikte mit dem ärztlichen Dienst in Kauf?
Zur Beantwortung dieser Forschungsfragen leistet die Studie zum ersten Mal eine systematische Erfassung des pflegerischen Kernkonzeptes advocacy in Deutschland23, indem sie Motive, Situationen, Strategien und Hindernisse advokatorischen Handelns identifizierte. Zudem weist die Untersuchung eine implizite Verbindung zwischen advokatorischem Pflegehandeln und Spiritual Care aus.
Aufgrund des explorativen Anliegens der Studie wurde ein qualitatives Forschungsdesign gewählt. Als Erhebungsmethode kamen leitfadengestützte Experteninterviews zum Einsatz.24 Das Experteninterview gilt als »eines der am häufigsten eingesetzten Verfahren in der empirischen Sozialforschung«.25 Dieses Verfahren eignet sich besonders, um das handlungsleitende, oft implizite Wissen von Experten zu eruieren, das sich aus einer Mischung von explizitem Wissen, Erfahrungswissen und biographischen Prägungen zusammensetzt. Die Rekrutierung der Studienteilnehmer:innen erfolgte mehrheitlich durch Gatekeeper, d.h. Spitalseelsorger:innen und Pflegeleitungen. Ergänzend zu den Gesprächen mit den Pflegefachpersonen wurden Interviews mit einer Ergotherapeutin, einer Medizinstudentin und einem Assistenzarzt geführt, um Aussenperspektiven auf das Phänomen advokatorischen Handelns zu einzufangen.
Das gewählte Sampling (n = 15) bildet die Proportionalität der Geschlechterverteilung der in der Pflege Beschäftigten nahezu ab (80% Frauen [n = 12]; 20% Männer [n = 3]). Das Alter der interviewten Pflegekräfte lag bei den Frauen zwischen 28 bis 63 Jahren (Durchschnittsalter: 48 Jahre) und bei den Männern zwischen 34 und 48 Jahren (Durchschnittsalter: 43 Jahre). Das Spektrum an Erfahrung der befragten Pflegekräfte bewegte sich zwischen sechs und vierzig Jahren. Sie waren in der Grund- und Regelversorgung (n = 2), der Schwerpunktversorgung (n = 1), der Maximalversorgung (n = 9), der Psychiatrie (n = 2) und der Gerontopsychiatrie (n = 1) beschäftigt. Unter den Befragten befanden sich keine Menschen mit Migrationshintergrund. Um eine Aussenperspektive auf das (nicht) vorhandene advokatorische Handeln professionell Pflegender zumindest ansatzweise einzufangen, wurde ein Interview mit einer im Akutkrankenhaus tätigen Ergotherapeutin (57 Jahre) geführt. Schliesslich wurden in den Interviews mit den Pflegekräften häufiger interprofessionelle Konflikte artikuliert, weshalb nach den Interviews mit den Pflegekräften additiv zum eigentlich geplanten Sampling zwei weitere Interviews mit Personen aus dem ärztlichen Dienst geführt wurden (23 Jahre, 30 Jahre).
Die Auswertung der transkribierten Interviews erfolgte analog mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Udo Kuckartz / Stefan Rädiker.26 Eine Validierung der gebildeten Kategorien erfolgte durch die Hinzuziehung eines Pflegewissenschaftlers. Das finale Kategoriensystem wurde deduktiv aus den Forschungsfragen (Verständnis, Handlungsmotiv, Anforderungssituationen, Handlungsentschluss, Vorgehensweisen, hilfreiche Bedingungen, hinderliche Bedingungen, interprofessionelle Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst) generiert, zusätzlich induktiv aus dem Material operationalisiert und um weitere Kategorien (Voraussetzungen, Auswirkungen, Selbstsorge) ergänzt.
Im Rahmen dieses Beitrags ist eine vollständige Präsentation und Diskussion der Ergebnisse aus den analysierten Interviews nicht möglich. Stattdessen wird exemplarisch auf zwei Momente eingegangen: (1) auf die Frage nach den handlungsleitenden Motiven und (2) auf den Beitrag von Pflegefachpersonen zu Spiritual Care. Diese beiden Aspekte zeigen eine besondere Nähe zum Selbst- und Rollenverständnis von Spitalseelsorger:innen, die ebenfalls wertebasiert handeln und zu deren Kernkompetenz Seelsorge und Spiritual Care zählen.
Das Wort Motivation ist etymologisch auf das lateinische Verb movere rückführbar, was so viel meint, wie jemanden oder etwas zu bewegen. Motivation meint also eine Klärung dessen, was den Menschen bewegt. Dabei geht es um Prozesse, die ein zielgerichtetes Handeln auslösen. Die Ursachen und Beweggründe für ein solches Verhalten können dabei recht unterschiedlich sein. In der Motivationspsychologie existiert eine grosse Spannbreite zur Klärung der Frage, warum Menschen sich so verhalten, wie sie es tun.27 Die in der qualitativen Studie identifizierten Motive von Pflegefachpersonen zum advokatorischen Handeln gründen in Erziehung, Lernen am Modell, fachlicher Überzeugung oder in einer mehrjährigen Berufs- und Lebenserfahrung. Darüber hinaus berichtet eine Pflegefachperson von biographischen Negativerfahrungen, das heisst vom Erleben negativer persönlicher Erfahrungen während der Kinder- und Jugendzeit, die sie später dazu veranlasst haben, sich für den Pflegeberuf zu entscheiden. Auf diese Weise möchte sie andere Menschen vor ähnlichen Negativerfahrungen schützen. Insgesamt scheint es bei der Motivation advokatorischen Handelns darum zu gehen, verinnerlichten Werten Geltung zu verschaffen. Darüber hinaus belegen die Interviews, dass im advokatorischen Handlungsentschluss als weitere Komponente der Motivation die Identifikation einer Anforderungssituation hinzukommt, das heisst wozu advokatorisch gehandelt werden soll. Dazu zählt:
Patienten dabei zu helfen, sowohl Dienste zu erhalten als auch die Durchsetzung von Rechten zu ermöglichen, die sie sonst nicht bekommen würden, um ihr Wohlbefinden zu fördern.
Die Patientenversorgung zu verbessern.
Anliegen von Patienten stellvertretend zu artikulieren.
Teammitglieder zu entlasten.
Informations- und/oder Verständnisdefizite auf Seiten von Eltern minderjähriger Patienten auszugleichen.
Patienten zu schützen.
Die Bedürfnisse von Angehörigen zu adressieren.
Solche Anforderungssituationen korrespondieren mit Erfordernissen, wie sie sich aus den biomedizinischen Prinzipien ergeben oder aus dem Postulat einer Patientenorientierung des internationalen Kodex für Pflegefachpersonen.28
Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen, dass advokatorisch handelnde Pflegefachpersonen eine Antwort auf Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörigen zu geben suchen. In den Interviews wird deutlich, dass Betroffene Unterstützung benötigen, um mit belastenden Situationen des Spitalaufenthaltes (besser) umgehen zu können und/oder neue Perspektiven zu entwickeln. Pflegekräfte können die körperliche Genesung unterstützen, emotionalen Beistand anbieten, die Autonomie fördern, zwischen Professionen vermitteln, Angehörige entlasten oder insgesamt danach streben, die Würde der anvertrauten Menschen zu wahren. Eine so verstandene Pflege gestaltet den Spitalaufenthalt für Patienten und deren Angehörige deutlich erträglicher. In diesem Sinn lässt sich advokatorisches Pflegehandeln mit Anforderungssituationen aus den Konzepten von Lebensqualität, Spiritualität und Coping in Verbindung bringen.29 Natürlich liegt die Entscheidung darüber, wen die Patienten und/oder Angehörigen aus welchem Anlass und in welchem Ausmass um eine Unterstützung bitten, in jedem Fall bei ihnen. Es braucht jedoch Menschen, die über die erforderlichen menschlichen und advokatorischen Kompetenzen verfügen, um die Betroffenen im Bedürfnis- und Bedarfsfall bei der Förderung ihrer Lebensqualität, bei der Erschliessung ihrer immanenten und/oder transzendenten Kraftquellen sowie bei der Auseinandersetzung mit belastenden Lebenssituationen begleitend zu unterstützen. Wenn es in Sachen Lebensqualität um das allgemeine Wohlbefinden und die Zufriedenheit einer Person geht, so fällt darunter jede Form der Auseinandersetzung bzw. des Umgangs mit physisch und/oder mental als belastend empfundenen Situationen, welche die Ressourcen einer Person fordern oder sogar übersteigen.30 Die Ressource Spiritualität kann in diesen Prozessen einen unterstützenden Beitrag leisten, wobei eine der Grundfragen ist, »ob Spiritualität ein umfassenderer Oberbegriff ist, der die existenziellen Komponenten einbezieht, oder ob das Spirituelle das grundlegend Existenzielle färbt und damit eine Unterkategorie des Existenziellen wäre«.31 Wer sich selbst nicht als religiös oder mit einer transzendenten Macht in Beziehung sieht, wird eher von Existential Care sprechen, wenn es um Sinnfragen oder Aspekte von Zuwendung, Verbundenheit, Hoffnung, Liebe, Schuld, Getragen sein, innerem Frieden, Vertrauen oder Selbsttranszendenz geht.32 In den vorliegenden Interviews fanden sich keine Anhaltspunkte hinsichtlich einer Adressierung transzendenzbezogener Spiritualitätsbedürfnisse von Patienten und/oder von Angehörigen. Insofern jedoch unter Spiritualität sowohl existenzielle als auch transzendente Aspekte verortet werden, die Kraftzuwachs oder Sinnorientierung in Aussicht stellen, kann das advokatorische Pflegehandeln in diesem Sinn als eine Dimension von Spiritual Care verstanden werden. Nur eine Intensivpflegekraft berichtete von einer engen Zusammenarbeit mit der Spitalseelsorge in Sachen advokatorischem Einsatz für Patienten. Schliesslich belegen die Interviewergebnisse eine pflegerisch-advokatorische Unterstützung von Patienten und/oder Angehörigen in Coping-Prozessen. Dort kamen kognitive, affektive sowie verhaltensorientierte Aktivitäten zum Einsatz, um die Betroffenen darin zu unterstützen, »die auftretenden externalen und internalen Anforderungen zu meistern, entstandene Verluste und Konflikte aufzufangen bzw. einzudämmen sowie das Wohlbefinden der betroffenen Person wiederherzustellen.«33
Angesichts der Ergebnisse aus der pastoraltheologischen Reflexion und der qualitativen Untersuchung im Setting Akutspital kann advokatorisches Handeln zu Recht als ein Paradigma von Seelsorge und Pflegefachpersonen ausgemacht werden. Advokatorisches Handeln ist ein Kernparadigma zum Schutz schutzbedürftiger Menschen und Auftrag aller Getauften und Konfirmierten, insbesondere aber derjenigen Personen, die professionelle Seelsorge leisten. Advokatorisch Handelnde ergreifen Partei für andere, wagen einen optionalen Perspektiv- und Positionswechsel, leisten soziale Vernetzung und Befreiungshilfen und eröffnen konkrete materielle (Überlebens-)Hilfe.
Der Blick auf die Interviewergebnisse advokatorisch handelnder Pflegefachpersonen zeigt, dass Pflegende auf ihrem Kompetenzlevel eine Antwort auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörige zu geben suchen. Pflegekräfte können die körperliche Genesung unterstützen, emotionalen Beistand anbieten, die Autonomie fördern, zwischen Professionen – auch zur Seelsorge – vermitteln, Angehörige entlasten oder insgesamt danach streben, die Würde der anvertrauten Menschen zu schützen. Auch wenn die aktuelle, deutsche Übersetzung der ICN-Definition von Pflege und Pflegefachperson Spiritual Care nicht als Teilaufgabe von Pflege explizit ausweist, scheint Spiritual Care im Sinne einer Basiskompetenz doch implizit mit dem Konzept Advocacy gegeben.
Pflegefachpersonen können den angewiesenen, vulnerablen Menschen zum Ausgangspunkt professionellen Handelns machen, das heisst den Menschen in seiner individuellen Situation und mit seiner Bedürftigkeit verstehend annehmen und ein Eintreten für dessen Belange als originäres Pflegehandeln begreifen. Pflegende können zudem eine aktive Einbindung der Patienten in Behandlungsentscheidungen fördern oder stellvertretend den Patientenanliegen im interdisziplinären Diskurs Gehör verschaffen. Auf diese Weise stärken sie vorhandene Ressourcen, fördern die Selbstgestaltungsfähigkeit von Betroffenen und festigen die Resilienz der anvertrauten Menschen. Eine solche wahrnehmend-verstehende Grundhaltung schliesst eine sinnvolle Behandlung nicht aus. Sie vermeidet jedoch einen blinden Aktionismus, der die individuelle Situation verkennt, andersartige Behandlungsoptionen übersieht und/oder auch die Möglichkeit ausser Acht lässt, dass ein schwacher und angewiesener Mensch auch ohne Maximaltherapie ein sinnvoll-erfülltes Leben führen kann.
Seelsorge profitiert von der Pflege durch:
Früherkennung von psychosozialen emotionalen und spirituellen Belastungen,
Zugang zu Patienten, die Seelsorge sonst nicht annehmen würden,
Konkrete Kenntnisse des klinischen Alltags und der Abläufe,
Gemeinsame Advocacy-Strategien für strukturelle Veränderungen.
Pflegefachpersonen profitieren von der Seelsorge durch:
Vertiefte Wahrnehmung spiritueller Bedürfnisse,
Unterstützung in existenziellen Krisensituationen,
Ethische Reflexionshilfe in schwierigen Fällen,
Stärkung der eigenen Resilienz und Selbstsorge.
Insgesamt zeigt sich: Spitalseelsorge und Pflege können durch stärkere gegenseitige Ergänzung, respektvollen Austausch und gemeinsames Eintreten für die Würde und Rechte von Patient:innen und/oder Angehörigen nicht nur deren Versorgung verbessern, sondern auch strukturell wirksamer werden. Sie teilen das gleiche Ziel: den ganzen Menschen im Blick zu behalten – körperlich, psychisch, sozial und spirituell. Oder anders: Wer was ändern will, muss den Mund aufmachen!