Unlängst wurde die jüngste Studie von Simon Peng-Keller, Jörg Schneider und Fabian Winiger unter dem Titel »Patient preferences for healthcare chaplaincy: Insights from a representative population survey in Switzerland« vorgestellt (Peng-Keller, Schneider & Winiger, 2026). Die Autoren präsentieren darin die Ergebnisse der Befragung einer für den Kanton Zürich repräsentativen Stichprobe von 1.011 Personen zur Krankenhausseelsorge. Den Studienteilnehmer*innen wurden verschiedene Szenarios (eigene stationäre gesundheitliche Versorgung, stationäre gesundheitliche Versorgung von Angehörigen) vorgegeben und nach Wünschen und Vorstellungen im Blick auf eine seelsorgliche Begleitung gefragt. Zu den zentralen Ergebnissen der Studie gehört, dass knapp die Hälfte der Befragten (49,3 Prozent) die Berücksichtigung religiöser/spiritueller Aspekte im Rahmen der Versorgung während des Klinikaufenthalts wünscht und dass sich gut die Hälfte (51,9 Prozent) das Angebot der Krankenhausseelsorge für alle Patient*innen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrem weltanschaulichen Hintergrund wünscht.
Diese Ergebnisse sind insofern erfreulich, als damit die grundsätzliche Relevanz von Krankenhausseelsorge empirisch belegt werden kann. Die empirische Basis der Zürcher Studie kann sowohl angesichts des Stichprobenumfangs von über 1.000 Personen und der Repräsentativität der Stichprobe als auch im Blick auf den Fragenumfang (je nach Zählweise 15 oder mehr Fragen, die dezidiert die Ausrichtung der Krankenhausseelsorge zum Inhalt haben) als breit gelten – zum Vergleich: Die quantitative Auswertung im Rahmen der Seelsorgestudie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD; Lammer, 2020) stützt sich auf 214 Personen aus drei anfallenden Stichproben, die jüngste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD & Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral, 2024) hat der Thematik Seelsorge insgesamt ganze vier von 161 Items gewidmet.
Allerdings kann die Zürcher Studie eine Erwartung, die durch den Studientitel geweckt werden könnte, nämlich dass es sich um repräsentative Daten für die Gesamtschweiz handele (»representative population survey in Switzerland«), nicht einlösen. Das mag beim Lesen zunächst mit einer gewissen Enttäuschung einhergehen. Allerdings sollte dabei nicht übersehen werden, dass der Kanton Zürich mit rund 1,6 Millionen Einwohner*innen der bevölkerungsreichste der Schweiz ist und knapp 18 Prozent der schweizerischen Bevölkerung umfasst. Auch hier liessen sich nochmals Vergleiche anstellen: Gäbe es vergleichbare Studien bspw. aus den USA oder aus Deutschland, so müssten diese Kalifornien als bevölkerungsreichsten Bundesstaat (39 Millionen, knapp 12 Prozent der US-Bevölkerung) bzw. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland (18 Millionen, knapp 22 Prozent der deutschen Bevölkerung) repräsentieren – es ist schnell ersichtlich, dass entsprechende Studien (bisher) Wunschdenken sind. Insofern ist die Untersuchung auf Grundlage der Zürcher Daten verdienstvoll. Die Irritation durch die Titelformulierung rührt nicht zuletzt wohl auch daher, dass in einer vorigen Studie der Autoren (»Empirische Grundlagen zur Weiterentwicklung klinischer Seelsorge. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in der Schweiz«; Peng-Keller, Schneider, Winiger & Neuhold, 2024) unter einem ähnlich lautenden Titel schon einmal repräsentative Daten für (fast) die gesamte Schweiz vorgestellt worden waren.
Dass die Abfrage der Einstellungen zu hypothetischen Szenarien von Personen, die bisher fast zur Hälfte (47,1 Prozent) keine Erfahrungen mit Krankenhausseelsorge gemacht haben, nur einen eingeschränkten Aussagewert im Blick auf die tatsächliche Frequentierung von Seelsorgeangeboten haben kann, wird von den Autoren selbst gesehen. Insgesamt finden die Autoren allerdings nur geringe Hinweise darauf, dass Vorerfahrungen mit Krankenhausseelsorge einen Unterschied für die eigenen Präferenzen ausmachen – Personen mit Vorerfahrungen zeigten sich aber immerhin offener für weitere seelsorgliche Unterstützung. Angesichts von Befunden an Patient*innen, die seelsorglich betreut worden sind (Lublewski-Zienau, Kittel & Karoff, 2005; Winter-Pfändler & Morgenthaler, 2010), wird man aber davon ausgehen dürfen, dass die Zustimmung zu Krankenhausseelsorge infolge umfangreicherer Erfahrungen eher ansteigt, sich allerdings ggf. auch die Vorstellungen von der Seelsorge verändern. So beobachteten Lublewski-Zienau et al. (2005) bspw., dass nach erlebter Krankenhausseelsorge die Bedeutung aller Aspekte von Seelsorge anstiegen, v.a. aber religiös-spirituelle Aspekte. Ein besonders eindrückliches Beispiel für veränderte Haltungen infolge einschlägiger Erfahrungen in der Gesundheitsversorgung bieten Umfrageergebnisse zur Sterbehilfe: Während ein ärztlich assistierter Suizid in repräsentativen Bevölkerungsumfragen oft hohe Zustimmung erfährt, äussern sich sowohl Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, als auch Angehörige der Gesundheitsberufe, insbesondere wenn sie häufig mit Sterbenden umzugehen haben, aufgrund der persönlichen Konfrontation mit Menschen, deren Leben zu Ende geht, oft zurückhaltender (vgl. z.B. Bundesärztekammer, 2010). Die umfassende, auf konkrete eigene Erfahrungen gestützte Kenntnis des Themenfelds führt also zu differenzierteren Beurteilungen. Übertragen auf die Studie zur Krankenhausseelsorge wären insofern ebenfalls aussagekräftigere Beurteilungen von Befragten zu erwarten, die – ggf. über einen längeren Zeitraum – Seelsorge wahrgenommen haben oder auch selbst ehrenamtlich oder professionell geleistet haben.
Während die Datenbasis und das Studiendesign der Zürcher Studie grundsätzlich überzeugen können, ist an der Studie unglücklich, dass die Beschreibung der statistischen Methodik und quantitativen Ergebnisse an diversen Stellen zu unpräzise erfolgt. Während bspw. die Items der beiden Skalen zur Erfassung von Religiosität und Spiritualität detailliert in der Methodenbeschreibung (S. 3) eingeführt werden, obwohl sie in anderen Publikationen (Houtman & Tromp, 2021; Huber, 2008) bereits einschlägig vorgestellt wurden und für die Ergebnisdarstellung nur eine geringe Rolle spielen, lassen sich die für die Resultate zentralen Items zur Abfrage der Seelsorgepräferenzen nur aus Tabelle 2 und den Abbildungen 2 und 4 in der Ergebnisdarstellung entnehmen. Ob die Items für die Szenarien als Patient*in und als Angehörige*r (Tabelle und Abbildung 2) dabei als Batterie oder separat präsentiert wurden (was ggf. für die Ergebnisse der berechneten Faktorenanalysen von Relevanz sein könnte), wird aus der Darstellung nicht deutlich.
Andere Items werden nur näherungsweise beschrieben – und mindestens in einem Fall auch widersprüchlich: So bleibt unklar, ob für die Selbstbeurteilung als religiös und/oder spirituell eine vier- (S. 3) oder fünfstufige (S. 6) Likert-Skala verwendet wurde – oder ob womöglich ein Forced-Choice-Item mit vier Antwortoptionen genutzt wurde (was alternativ auch aus der Ergebnisbeschreibung auf S. 6 geschlossen werden könnte). Eine einheitliche Darstellung der verwendeten Masse im Rahmen der Methodenbeschreibung hätte geholfen, bestehende Unklarheiten zu vermeiden.
In ähnlicher Weise lassen sich auch Ungenauigkeiten in der Wiedergabe der statistischen Auswertungen beobachten. Zwar lassen sich manche methodische Entscheidungen, die nicht explizit benannt werden – so z.B. die Unterdrückung von Nebenladungen (< 0.30?) in der Wiedergabe der Faktorenanalysen in Tabelle 2 oder die Form der Standardisierung (vermutlich z-Standardisierung?) im Fall der in Abbildung 3 wiedergegebenen gewünschten Seelsorgeprofile – noch recht unmittelbar vermuten. Andere Angaben sind jedoch zu unvollständig. So lässt sich etwa die Qualität der Clusterbildung (Abb. 1) auf Grundlage einer Clusteranalyse aufgrund fehlender statistischer Angaben (BIC, Vergleich von Kohäsion und Separation für verschiedene Clusterlösungen) schlicht nicht beurteilen.
Die Ergebnisse der Faktorenanalysen zu den Präferenzmustern von Krankenhausseelsorge (Tabelle 2) wären zudem aussagekräftiger, wenn Angaben zu möglichen Rotationsverfahren, zur Höhe der Eigenwerte der Faktoren und zur gemeinsamen Varianzaufklärung erfolgt wären. Grundsätzlich sollten Faktoren, um interpretierbar zu sein, zudem möglichst durch mindestens drei Items konstituiert werden, was in der vorliegenden Studie zumindest bei Faktor 3 nicht der Fall ist. Wünschenswert wäre weiterhin eine Angabe der Korrelationen zwischen den drei identifizierten Faktoren gewesen, weil sich dadurch eine zusätzliche Frage hätte klären lassen: Den Ergebnissen zu den Präferenzmustern zufolge ist eine psychosoziale Unterstützung weitaus zustimmungsfähiger als eine religiös-spirituelle Unterstützung. Insofern liesse sich fragen, inwieweit eine psychosoziale Unterstützung überhaupt eine zusätzliche seelsorgliche Tätigkeit mit religiös-spirituellen Akzent benötigt. Wenn das nicht der Fall ist, könnte sie ja prinzipiell auch durch andere Berufsgruppen als theologisch qualifizierte Seelsorger*innen geleistet werden. Die Frage wird von den Autoren auch selbst aufgeworfen und insoweit beantwortet, dass Seelsorger*innen gegenüber anderen Berufsgruppen als Ansprechpartner*innen für religiöse/spirituelle Bedürfnisse bevorzugt werden. Die in Tabelle 2 angegebenen Nebenladungen könnten allerdings darüber hinaus einen Hinweis darauf geben, dass psychosoziale und religiös-spirituelle Unterstützung nicht gänzlich unabhängig voneinander sind. Dies liesse sich durch Ermittlung der Korrelationen zwischen den Faktoren womöglich substantiieren und könnte dann dafür sprechen, dass der Charakter einer seelsorglichen Begleitung eben gerade in der Verbindung von psychosozialer und religiös-spiritueller Unterstützung besteht.
Für die in Tabelle 3 aufgelisteten Merkmale, die Effekte auf die Präferenzen für psychosoziale und religiös-spirituelle seelsorgliche Unterstützung illustrieren sollen, wären ferner Angaben zur Signifikanz und/oder zur Effektgrösse wichtig gewesen, um ihre tatsächliche Relevanz besser beurteilen zu können. Auch scheinen die Angaben in dieser Tabelle nicht ganz vollständig zu sein; zumindest werden im Text auch eine spirituelle Orientierung und Vorerfahrungen mit der Seelsorge als relevante Merkmale erwähnt, in Tabelle 3 jedoch nicht aufgeführt.
Die beschriebenen Ungenauigkeiten würden weniger Anlass zur Skepsis bieten, wenn nicht auch einige offenkundige Fehler in der Ergebnisdarstellung und -diskussion ins Auge fallen würden. So passt die Angabe im Text (S. 8), dass ältere Personen gegenüber jüngeren mehr psychosoziale seelsorgliche Unterstützung begrüssen würden, nicht zu den Vorzeichen der für die verschiedenen Altersgruppen berichteten Werte in Tabelle 3. Die Angaben im Text (S. 10) und in Tabelle 4, dass Personen ohne Religionszugehörigkeit (diese bieten den Referenzwert innerhalb der Regression) das untersuchte ganzheitliche Seelsorgekonzept mehr bevorzugen als Personen ohne Religionszugehörigkeit (Wiederholung), ist offensichtlich widersprüchlich. Auf S. 12 wird im Rahmen der Diskussion der Regressionsergebnisse zudem der in der Clusteranalyse ermittelte Typ 3 (»Religiosität ohne prononcierte Spiritualität«) irrtümlich als Typ 4 bezeichnet (das wäre der Kurzcharakterisierung in Tabelle 4 zufolge »prononcierte Spiritualität mit religiöser Offenheit«).
Mit den vermerkten Kritikpunkten an der Methoden- und Ergebnisdarstellung geht auch eine kritische Diskussion von einigen der gezogenen Schlussfolgerungen einher. So schreiben die Autoren auf S. 13 vom Wunsch der »Bevölkerungsmajorität«, Krankenhausseelsorge enger in die Gesundheitsversorgung einzubinden. Diese Schlussfolgerung bezieht sich mutmasslich auf den Befund, dass 51,9 Prozent der Befragten Krankenhausseelsorge als (ja bereits durchaus bestehenden) Bestandteil der Gesundheitsversorgung befürworten, und ggf. auch darauf, dass 50,1 Prozent der Befragten eine Verfügbarkeit von Krankenhausseelsorge für alle Patient*innen und Angehörige unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Weltanschauung präferieren. Während diese Zustimmungsraten (sehr) knapp über 50 Prozent rangieren, artikuliert bereits etwas weniger als die Hälfte (49,3 Prozent) der Befragten den Wunsch, dass religiöse und/oder spirituelle Aspekte grundsätzlich in die Gesundheitsversorgung einbezogen werden sollten. Eine einschlägige Zertifizierung durch einen Berufsfachverband sowie eine Anstellung von Seelsorgenden durch Gesundheitsinstitutionen werden jeweils noch von rund 45 Prozent der Befragten tendenziell bevorzugt. Zwar finden alle genannten Positionen relative Mehrheiten – es wird mehr Zustimmung als Ablehnung artikuliert – allerdings bestehen auch Ablehnungsraten von 18 bis 24,6 Prozent, und zwischen 25,2 und 37,4 Prozent der Befragten sind im Blick auf die vorgelegten Fragen unentschlossen. Insofern illustriert die Studie neben gewissen Präferenzen v.a. auch die Uneinheitlichkeit und bestehende Polaritäten des Meinungsbilds. Es sei zum Vergleich deswegen nochmals auf die ungleich positiveren Evaluationen tatsächlich erfahrener Krankenhausseelsorge verwiesen (mit Zustimmungsraten von teils deutlich über 80 Prozent bei allerdings abweichender Methodik; vgl. Lublewski-Zienau, Kittel & Karoff, 2005; Winter-Pfändler & Morgenthaler, 2010).
Im Blick auf die Diskussion der Notwendigkeit und Verankerung von Krankenhausseelsorge in der Gesundheitsversorgung lässt sich fragen, ob es dafür überhaupt ein Mehrheitsvotum braucht. Im Blick auf die gesundheitliche Versorgung würde wohl niemand in Zweifel ziehen, dass Spezialist*innen auch für seltenere, aber dringliche Indikationen erforderlich sind (z. B. Atemtherapeut*innen). Im Blick auf eine weltanschaulich-religiös angemessene Versorgung ebenfalls (weitgehend) unstrittig ist auch die Berücksichtigung religiöser Speise- und Reinheitsvorgaben, sofern diese für bestimmte Patient*innen von Relevanz sind. Dass Krankenhausseelsorge im Schnittfeld gesundheitlicher und religiös-spiritueller Perspektiven selbst dann gewährleistet werden sollte, wenn sie nur von einer (relevanten) Minderheit von Patient*innen gewünscht und benötigt wird, sollte insofern eigentlich selbstverständlich sein.
Ein Schnittfeld gesundheitlicher und religiöser Perspektiven kommt in der Zürcher Studie infolge der Abgrenzung zwischen psychosozialer und religiös-spiritueller Unterstützung, die im Zuge der Ermittlung von Seelsorgepräferenzen vorgenommen wurde, nur bedingt in den Blick. Dadurch, dass die Itemformulierungen zu den Seelsorgepräferenzen (Tabelle und Abbildung 2) entweder rein kommunikative Verhaltensmuster ohne Bezug auf Religion oder Spiritualität erfragen (Zuhören, da sein, bei schwierigen Fragen beraten, Erfahrungen verstehen helfen) oder aber Religion/Spiritualität ins Zentrum rücken (beten, religiöse/spirituelle Überzeugungen bestärken, Diskussionspartner für existenzielle/spirituelle/religiöse Fragen sein), ist implizit bereits eine Trennung zwischen psychosozialen und religiös-spirituellen Unterstützungsformen vorgegeben. Dass diese Trennung sich dann im Ergebnis der Faktorenanalysen auch zeigt, ist nicht sonderlich überraschend (wobei es ja trotzdem noch relevante Nebenladungen gibt; s.o.). Falls die Unterscheidung aufgrund theoretischer Vorüberlegungen gewollt ist, hätte dies im Rahmen der Einleitung dargelegt werden sollen. Bspw. könnte diese Unterscheidung ja den Hintergrund gehabt haben, zwischen unterschiedlichen Seelsorgekonzeptionen mit deutlich therapeutischem (z. B. Konzeptionen tiefenpsychologisch, gesprächs- oder gestalttherapeutisch orientierter Seelsorge) und solchen mit deutlich religiösem Schwerpunkt (z. B. Konzeptionen kerygmatisch und biblisch orientierter Seelsorge) differenzieren zu wollen, um dann vergleichen zu können, welche Konzeptionen zustimmungsfähiger sind (vgl. überblickend zu Schwerpunkten verschiedener Seelsorgekonzeptionen Nauer, 2001). Stringenterweise hätten entsprechend modellgeleitete Vorüberlegungen dann allerdings methodisch auch durch konfirmatorische anstelle von explorativen Faktorenanalysen überprüft werden sollen. Eine Krankenhausseelsorge, die – etwa im Sinne des zeitgenössischen pastoralpsychologischen Paradigmas – psychosoziale und religiös-spirituelle Unterstützung verbindet, indem sie psychosoziale Effekte durch einen religiös-spirituellen Rahmen oder Hintergrund zu evozieren versucht, lässt sich auf Grundlage der vorliegenden Items hingegen allenfalls indirekt (z. B. durch Angabe der o. vermissten Korrelationen zwischen den im Rahmen der Faktorenanalysen ermittelten Itemblöcken) aufzeigen. Ob sich die Positionen der Befragten zur Gestaltung und Verankerung von Krankenhausseelsorge bei einer anderen Studienkonzeption und einem damit korrespondierenden methodischen Vorgehen im Detail ebenso »gespalten« dargestellt hätten wie von den Autoren im Fazit (S. 13) postuliert, müssen zukünftige Studien zeigen. In der Summe kann so der Eindruck entstehen, dass die Fragenauswahl und -formulierung im Hinblick auf bestimmte – erhoffte/erwünschte? – Ergebnisse hin getroffen wurde. Durch grössere Transparenz in der Darlegung der eigenen Vorüberlegungen sowie der Ergebnisdarstellung und -diskussion hätte er ggf. besser vermieden werden können.
Mit den gewählten Methoden lassen die Autoren den Anspruch erkennen, substanzielle empirische Forschung mittels quantitativer Methodik umsetzen zu wollen. Der Anspruch, die eigenen Resultate als Grundlage für politische Entscheidungsfindung heranzuziehen, wird von den Verfassern selbst formuliert (S. 12f). Diesen Ansprüchen vermag die Studie jedoch nur begrenzt gerecht zu werden, da die Methodik dafür belastbarer und transparenter hätte dargestellt, umgesetzt und diskutiert werden müssen und da die Ergebnisse und die darauf aufbauenden Schlussfolgerungen dann womöglich auch anders hätten ausfallen können. Fasst man die dargelegten Stärken und Kritikpunkte zusammen, so ergibt sich das Bild einer Studie zu einer hochrelevanten Zielstellung mit einem grundsätzlich zielführenden Design auf einer breiten Datenbasis, jedoch eben auch erkennbaren methodischen Schwächen und diskutablen Schlussfolgerungen.
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