Erarbeitung eines Erschliessungs-, Konservierungs- und Digitalisierungskonzepts für das Negativarchiv von Marcel Bolomey

Lea Fuhrer


Einleitung

Obwohl die Fotostiftung Schweiz seit vielen Jahren mit den Vor- und Nachlässen von Fotografinnen und Fotografen auch deren Negativarchive übernimmt, lag der Fokus der Aufarbeitung der Bestände bis vor wenigen Jahren beinahe ausschliesslich auf den Abzügen – besonders auf den als wertvoll geltenden Vintage-Prints. Darin spiegelt sich bis zu einem gewissen Grad auch das Selbstverständnis einer Institution, die sich eher im Kreis der Museen als der Archive ansiedelt. Denn im Gegensatz zu Archiven, bei denen das Negativ als das Original angesehen wird,1 sammeln Museen hauptsächlich Abzüge, die anders als fotografische Negative, welche ein Zwischenmedium sind, eine (künstlerische) Interpretation darstellen und dafür intendiert sind, in dieser Form betrachtet und gezeigt zu werden.2

Seit einigen Jahren rücken jedoch auch bei der Fotostiftung Schweiz vermehrt die Negativarchive ins Blickfeld. Dies hängt unter anderem mit der Inbetriebnahme eines separaten Negativarchivraums im Jahr 2015 und einer eigenen Reproanlage im Jahr 2018 zusammen, mit welcher auch Durchsichtsvorlagen qualitativ hochstehend in-house digitalisiert werden können. Durch die Bearbeitung und Digitalisierung von vier Pilotbeständen3 im Projekt «Aktives Analog-Archiv»4, das durch den Lotteriefonds des Kantons Zürich finanziell unterstützt wurde, sowie vermehrter Negativdigitalisierungen auf Anfrage rückten der Bedarf nach einer Erschliessung der unbearbeiteten Negativarchive und konservatorische Probleme bei einigen Kunststoffnegativbeständen in den Fokus. Denn sowohl nitrat- als auch acetatbasierte Trägermaterialen sind instabil und können durch autokatalytische Zersetzungsprozesse auch umliegendes Material gefährden.5

In diesem Artikel wird ein Konzept für die Erschliessung, Konservierung und Digitalisierung des Negativarchivs von Marcel Bolomey (1905–2003) präsentiert, welches die Fotostiftung Schweiz 2018 übernehmen konnte. Bei Bolomeys fotografischem Nachlass handelt es sich – abgesehen von wenig begleitendem Dokumentationsmaterial – um einen reinen Negativbestand. Da weder Abzüge, Kontaktkopien noch Findmittel vorhanden sind, ist die schnellstmögliche konservatorische Behandlung, Erschliessung und Digitalisierung elementar für den Zugang sowie die langfristige Sicherung dieses Bestands. Darüber hinaus ist Bolomeys Negativarchiv die einzige Möglichkeit, das Werk dieses beinahe in Vergessenheit geratenen Fotografen zu rekonstruieren.

Obwohl die Fotostiftung Schweiz durch das Projekt «Aktives Analog-Archiv» bereits wertvolle Erfahrungen in der Aufarbeitung von Negativarchiven sammeln konnte, gibt es bisher kein umfassendes Konzept für die Bewertung und Erschliessung von Negativbeständen. Besonderes Augenmerk liegt daher auf der Ausarbeitung und kritischen Reflektion von Auswahlkriterien für die Digitalisierung und Erschliessung von Negativen auf Einzeldokumentstufe. Als Grundlage dienen Kriterienkataloge, die für die Bewertung von Fotografien erarbeitet wurden, wie diejenigen von William H. Leary6, Normand Charbonneau7 und Nora Mathys8. Diese werden einer kritischen Analyse unterzogen und auf ihre Nützlichkeit für den konkreten Anwendungsfall geprüft.

Der erste Teil dieses Artikels ist dem Bestandesbeschrieb und der Bestandesgeschichte des Negativarchivs von Marcel Bolomey gewidmet. Vorangestellt ist ein kurzer Überblick über Bolomeys Biografie und sein fotografisches Schaffen. Im zweiten Teil wird das Aufarbeitungskonzept vorgestellt. Im Fokus stehen die Erschliessung, Konservierung und Digitalisierung des Bestandes. In diesem Zusammenhang wird auch ein kurzer Überblick über die Fachliteratur zur archivischen Bewertung von Fotografien gegeben.

1 Das Negativarchiv von Marcel Bolomey (1905–2003)

Marcel Bolomey, am 14.11.1905 in Carouge im Kanton Genf geboren, begann vermutlich in den 1930er-Jahren als Autodidakt zu fotografieren. In den 1930er- und 1940er-Jahren arbeitete er für verschiedene Zeitschriften, unter anderem für die Ringier-Publikationen Schweizer Illustrierte Zeitung9 und L’illustré sowie die britische Daily Express.10 Des Weiteren fotografierte er verschiedene Kongresse des Völkerbundes sowie den Jüdischen Weltkongress 1936 und den 21. Zionistenkongress 1939 in Genf. Während des Zweiten Weltkriegs arbeitete Bolomey unter anderem für das Rote Kreuz. Hier sind besonders seine Reportagen über die Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes herauszuheben. Bolomey war ferner der erste offizielle Fotograf der Vereinten Nationen nach deren Gründung 1945. Er dokumentierte die erste UN-Generalversammlung im Januar 1946 in London und fotografierte im Zuge von UN-Missionen nach 1945 das kriegsversehrte Europa. 1947 wanderte Bolomey nach Kalifornien aus. In den Vereinigten Staaten gelang es ihm jedoch nicht, als Fotograf Fuss zu fassen und es scheint, dass er das Fotografieren weitgehend aufgab. Bolomey änderte in den USA seinen Namen zu Bolomet und erhielt 1955 das amerikanische Bürgerrecht. Marcel Bolomey starb am 13.04.2003 in Hawaii.

Bei Bolomeys fotografischem Nachlass handelt es sich – abgesehen von wenig begleitendem Dokumentationsmaterial – um einen reinen Negativbestand.11 Das Archiv in seiner heutigen Form umfasst rund 18 000 Schwarzweissnegative, grösstenteils Mittelformat-Einzelnegative und zu einem kleineren Teil Kleinbildfilme. Der Entstehungszeitraum der Aufnahmen reicht von 1934 bis ca. 1950. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich durchgängig um Nitrat- und Acetatnegative handelt, wobei Negative mit Trägermaterial aus Cellulosenitrat die Mehrheit ausmachen dürften. Es sind zudem vereinzelte Glasnegative vorhanden. Vermutlich ist nicht das gesamte fotografische Archiv von Marcel Bolomey erhalten. So scheint Einiges entweder beim Umzug in die USA zurückgelassen oder bei einem späteren Wohnungsbrand zerstört worden zu sein.

Im Februar 2001 übergab Marcel Bolomey sein Archiv an Roberto Brecko Walker,12 welchen er am Getty Research Institute kennengelernt hatte, wo Walker als Fotograf angestellt war, während Bolomey dort nach seiner Pensionierung in der Vermittlung tätig war. Zusammen sichteten sie den Bestand und trafen eine Bildauswahl, die digitalisiert wurde. Es handelt sich um eine Auswahl von rund 660 Bildern,13 zu denen Titelinformationen vorhanden sind – von Walker «Master Negatives» genannt. Die Digitalisate liegen der Fotostiftung Schweiz vor. Walker hat für diese Negative eine Signatur vergeben und sie in Papierhüllen umgepackt.

Der grösste Teil der Einzelnegative – zum allergrössten Teil handelt es sich um Mittelformataufnahmen, es hat auch wenige Kleinbild- und Grossformate darunter – befinden sich jedoch immer noch in den beschrifteten Originalumschlägen. Die Umschläge wurden vermutlich von Roberto Walker in neue Schachteln umgelagert. Pro Umschlag hat es üblicherweise mehrere Negative zum selben Thema, teilweise handelt es sich um ganze Reportagen. Bolomeys Negativarchiv scheint ursprünglich alphabetisch und thematisch geordnet gewesen zu sein, wobei die Originalordnung nur noch in Teilen vorhanden ist. Es ist unklar, ob die thematische Ordnung bei der Umlagerung in neue Schachteln durcheinandergebracht wurde oder schon vorher nicht mehr vorhanden war. Bei diesen Einzelnegativen kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Auswahl handelt. Vermutlich legte Bolomey Negative, die er für nicht gut befand, gar nicht erst in diesem System ab. Die Kleinbildfilme sind nicht durchgehend beschriftet. Ein Teil der Filme wurde vermutlich von Walker in Papierumschläge umgelagert. Viele Rollfilme sind jedoch noch in den ursprünglichen Filmdosen aufbewahrt oder unverpackt gerollt in den Schachteln gelagert.

Walker hat im Jahr 2016 unter anderem Peter Pfrunder, Direktor der Fotostiftung Schweiz, kontaktiert, da er auf der Suche nach einer interessierten Institution für die dauerhafte Aufbewahrung des Bestandes war. Peter Pfrunder ist nach der Durchsicht der digitalisierten Masternegative und einer Besichtigung des Bestandes in Los Angeles zum Schluss gekommen, dass das Negativarchiv von Bolomey erhalten werden sollte und zum Sammlungsprofil der Fotostiftung Schweiz passt.14 Der Bestand wurde schliesslich 2018 mit Mitteln der Gottfried Keller-Stiftung angekauft und befindet sich als Dauerleihgabe bei der Fotostiftung Schweiz.15 Die Urheberrechte wurden an die Schweizerische Eidgenossenschaft übertragen, wobei die Fotostiftung Schweiz in deren Auftrag die Nutzungsrechte verwaltet.

2 Aufarbeitungskonzept

Im Folgenden wird das Aufarbeitungskonzept für das Negativarchiv von Bolomey im Detail vorgestellt. Im Zentrum stehen die Bewertung und Erschliessung, Konservierung und Digitalisierung dieses Bestandes, auf welche einzeln eingegangen wird.

2.1 Bewertung und Erschliessung

Da es kein Findmittel zum Bestand gibt und dieser nur mangelhaft geordnet ist, kommt dem Erschliessungskonzept eine besondere Bedeutung zu. Für das Negativarchiv von Marcel Bolomey gilt es, die Erschliessungstiefe zu definieren sowie festzulegen, aufgrund welcher Kriterien Negative für die Einzelbilddigitalisierung ausgewählt werden. Ziel ist es, eine Auswahl von Negativen auf Dokumentstufe zu erschliessen und anschliessend zu digitalisieren. Diese Auswahl soll die bereits digitalisiert vorliegende «Master»-Auswahl ergänzen und Bolomeys fotografisches Werk in seinen verschiedenen Facetten repräsentieren. Dabei dürfte es sich um ungefähr 1500 bis 2000 Negative handeln, wobei voraussichtlich von ca. 500 Digitalisaten zusätzlich bearbeitete, «druckfähige» Nutzungskopien erstellt würden.16 Die digitalisierten «Masternegative» und die neu erstellten interpretierten Nutzungskopien werden anschliessend via «Sammlung online» der Fotostiftung Schweiz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Digitalisierungskonzept ist demnach eng mit dem Erschliessungskonzept verknüpft. Der Rest des Bestands soll in der Regel auf der Stufe Umschlag bzw. Film erschlossen werden,17 damit dieser über die Datenbank recherchierbar ist. Das Signatursystem ist so konzipiert, dass eine eindeutige Signatur für jedes Einzelbild vergeben werden kann.

Autoren, die sich mit der Bewertung von fotografischen Beständen befassen, sind sich weitgehend einig darüber, dass für die Bewertung von fotografischen Materialien andere Kriterien als für Textdokumente berücksichtigt werden müssen. Denn stehen bei schriftlichen Unterlagen vorrangig die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln und -strukturen im Zentrum,18 sind bei Fotografien vor allem inhaltliche Kriterien von Bedeutung. So gehen Leary und Charbonneau davon aus, dass Fotografien hauptsächlich einen Informationswert und nur begrenzt einen Evidenzwert besitzen,19 was gemäss Charbonneau deren archivische Bewertung erschwert.20 Ferner spielt bei Fotografien mitunter ihr Wert als Objekt – im Englischen gibt es dafür den Begriff «artifactual value»21 – eine wichtige Rolle, was bei Textdokumenten selten der Fall sein dürfte. Um einen «artifactual value» feststellen zu können, muss bei den Archiven jedoch fotografiehistorisches Wissen vorhanden sein.22 Mathys betont zudem, dass für die Bewertung von Fotografien auch Kenntnisse der Fotokonservierung nötig sind.23 Vor allem ältere filmbasierte Bestände sowie viele Farbverfahren sind instabil und konservatorisch heikel, was bei der Bewertung berücksichtig werden muss, da die notwendigen Konservierungsmassnahmen kostspielig sein können. So empfiehlt Leary, dass Institutionen bei der Bewertung von Fotografiebeständen eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Rechnung machen und nur Bestände annehmen sollen, die mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen sind.24

Für die Bewertungsfrage bei Fotoarchiven ist besonders auf The Archival Appraisal of Photographs. A RAMP Study with Guidelines von William H. Leary (1985) und La gestion des archives photographiques (2011), herausgegeben von Normand Charbonneau und Mario Robert, zu verweisen. Beide sind in der nordamerikanischen Bewertungsdiskussion zu verorten. Es sind Leitfäden für die praktische Arbeit, die detaillierte Empfehlungen sowie Kriterienkataloge für die archivische Bewertung von Fotografien enthalten. Auf diese zwei Beiträge stützt sich auch Nora Mathys (2013), die in einem Artikel zur Bewertung des Ringier Bildarchivs einen leicht erweiterten Kriterienkatalog vorstellt.

In vielen Fällen nimmt die Fotostiftung Schweiz keine eigentliche Bewertung – nach Menne-Haritz definiert als die Entscheidung über Aufbewahrung oder Kassation25 – vor, sondern die ganzen fotografischen Archive werden übernommen und aufbewahrt.26 Eine Bewertung – hier weiter gefasst – findet bei der Erschliessung statt: Wichtige Werkgruppen werden grundsätzlich priorisiert und auf Einzelbildebene erschlossen, während Werkgruppen, die als weniger wichtig eingestuft werden, entweder gar nicht oder in Form von Sammeleinträgen erfasst werden. Obwohl auch beim Bolomey-Bestand keine Kassationen vorgesehen sind,27 spielt daher die Bewertungsfrage eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Erschliessungstiefe. Hierfür dienen die Kriterienkataloge von William H. Leary28, Normand Charbonneau29 und Nora Mathys30, welche für die Bewertung von Fotobeständen entwickelt worden sind, als Grundlage.

Im Folgenden werden die Kriterien aufgeführt, welche von den drei Autoren genannt werden, sowie ihre Relevanz für die Bewertung des Bolomey-Bestandes:

Kriterien nach Mathys31 Kriterien nach Charbonneau Kriterien nach Leary Bedeutung für Bolomey-Bestand
Konservatorischer Zustand la qualité du support32 Quality33 relevant
Erschliessungsgrad Accessibility34 (Bestand ist nicht erschlossen)
Urheberrechte la communicabilité / les restrictions Accessibility (Urheberrechte für ganzen Bestand vorhanden, keine Restriktionen)
Einmaligkeit des Objekts la rareté ou l’originalité de l’information Uniqueness relevant
Kontext l’identification Identification relevant
Grösse der Serie Quantity zu prüfen
Serialität zu prüfen
Bedeutung für Aktenbildner l’intention des acteurs dans la création des photographies relevant
Publikation relevant
Bedeutung für Institution auf Ebene Bestand relevant
Dokumentarische Bedeutung le sujet Subject relevant
Fotohistorische Bedeutung35 l’ancienneté du support et de l’information Age nicht relevant
la signification dans l’histoire de l’art et des techniques photographiques relevant
Photographer relevant
Ästhetischer Wert la qualité esthétique Quality relevant
l’intelligibilité de l’information relevant
Persönliche Vorliebe nicht relevant
Objekt (ökonomischer Wert) nicht relevant
Nachfrage les besoins des usagers (Noch keine Nachfrage)

Tabelle 1: Kriterien für die Bewertung von Foto-Beständen und deren Relevanz für den Bolomey-Bestand

Von den aufgeführten Kriterien sind für die Bestimmung der Erschliessungstiefe des Bolomey-Bestandes nicht alle von Relevanz, da gewisse für den ganzen Bestand zutreffen oder bei der Fotostiftung Schweiz für die Bewertung allgemein eine untergeordnete Rolle spielen. So ist der ganze Bestand nicht erschlossen und die Urheberrechte sind für alle Aufnahmen, die Bolomey zugeschrieben werden können, geklärt. Da es sich beinahe durchgehend um Originalnegative handelt, kann von einer Einmaligkeit des Objekts ausgegangen werden.36 Auch wenn es von einigen Aufnahmen Abzüge in anderen Archiven gibt,37 ist das Negativ als das Original mit dem besten Informationsgehalt und daher als grundsätzlich erhaltenswert einzustufen. Das Alter der Bilder ist ebenfalls von untergeordneter Bedeutung, da der Bestand nur die begrenzte Zeitspanne von ca. 1934 bis 1950 umfasst. Da Bolomey bisher weitgehend unbekannt ist, spielt auch die bestehende Nachfrage für die Bestimmung der Erschliessungstiefe keine Rolle. Ferner ist für die Fotostiftung Schweiz das Kriterium Bedeutung für die Institution hauptsächlich auf der Ebene Bestand von Bedeutung, indem für die Akquisition ein Schweiz-Bezug vorausgesetzt wird – wobei dieser inhaltlicher Natur oder durch den Fotografen gegeben sein kann. Ein inhaltlicher Schweiz-Bezug der Fotografien wird nicht vorausgesetzt.38

Bei den weiteren Kriterien soll kurz ausgeführt werden, weshalb sie für die weitere Arbeit als relevant oder nicht relevant eingestuft werden. So kann bei zwei Kriterien, die in Mathys’ Kriterienkatalog zur Bewertung des Ringier Bildarchivs aufgelistet sind, grundsätzlich in Frage gestellt werden, ob diese für die Bewertung von Fotografien von Relevanz sind: die persönliche Vorliebe sowie der ökonomische Wert des Objekts. Die persönliche Vorliebe kommt unweigerlich bei anderen Kriterien wie der Bestimmung des ästhetischen Werts und der Bestimmung der dokumentarischen und fotohistorischen Bedeutung zum Tragen, weshalb es nicht nötig erscheint, diese als eigenes Kriterium bei der Bewertung zu berücksichtigen. Ferner darf auch der ökonomische Wert des Objekts als relevantes Kriterium für die archivische Bewertung von Fotografien in Frage gestellt werden. Ergibt sich der ökonomische Wert nicht durch die Einmaligkeit des Objekts, die ästhetische Qualität, die dokumentarische oder fotohistorische Bedeutung, ist es fraglich, ob dieser allein ein ausschlaggebendes Kriterium für die Erhaltung von Fotografien sein darf.

Nach dieser Bereinigung bleiben somit folgende Kriterien übrig, die für die Bestimmung der Erschliessungstiefe und die Auswahl für die Digitalisierung als relevant erachtet werden: konservatorischer Zustand, Einmaligkeit des Objekts, Identifizierbarkeit, Serie39, Bedeutung für Aktenbildner (Bolomey), Publikation, dokumentarische Bedeutung, fotohistorische Bedeutung, Fotograf40 und ästhetischer Wert. Somit werden auch Kriterien berücksichtigt, die nicht von allen drei Autoren erwähnt werden, sowie Kriterien zusammengefasst:

Kriterien nach Mathys Kriterien nach Charbonneau Kriterien nach Leary Kriterium Gewichtung Bemerkungen
Konservatorischer Zustand la qualité du support Quality Konservatorischer Zustand ++ konservatorische Probleme
Einmaligkeit des Objekts la rareté ou l’originalité de l’information Uniqueness Einmaligkeit des Objekts +++ Originalnegative, keine Repros
Kontext l’identification Identification Identifizierbarkeit ++ Kontextinformationen vorhanden, identifizierbar
Grösse der Serie Quantity Serie + Umfassende Reportage zu einem Thema / Bild ist Teil einer Serie
Serialität
Bedeutung für Aktenbildner l’intention des acteurs dans la création des photographies Bedeutung für Aktenbildner +++ Negativ ist Teil der «Master»-Auswahl
Publikation Publikation ++ publiziert
Dokumentarische Bedeutung le sujet Subject Dokumentarische Bedeutung ++ Bild / Serie dokumentiert wichtige historische Ereignisse oder Persönlichkeiten
Fotohistorische Bedeutung la signification dans l’histoire de l’art et des techniques photographiques Fotohistorische Bedeutung ++ fotojournalistischer Hintergrund («goldenes Zeitalter» des Fotojournalismus)
Photographer Fotograf +++ Aufnahme ist von Bolomey oder dokumentiert sein Leben
Ästhetischer Wert la qualité esthétique Quality Ästhetischer Wert ++ qualitativ gute Aufnahme (Belichtung, Schärfe, Komposition etc.)
l’intelligibilité de l’information

Tabelle 2: Kriterien für die Bewertung des Bolomey-Bestands

Den einzelnen Kriterien wird für die weitere Bearbeitung eine Gewichtung zugwiesen,41 wobei die Kriterien Einmaligkeit des Objekts, Bedeutung für Aktenbildner und Fotograf am stärksten gewichtet werden.

Daraus folgt erstens, dass Repronegativen und Aufnahmen, die nicht von Bolomey sind oder nicht in einem engen Bezug zum Bestand stehen, bei der Erschliessung und weiteren Bearbeitung keine Priorität zukommt. Solche Filme und Negative sollen nur in Form von Sammeleinträgen erfasst werden. Zweitens bedeutet dies, dass der «Master»-Auswahl bei der weiteren Bearbeitung eine besondere Bedeutung zugemessen wird, da es sich hierbei um eine von Bolomey autorisierte Auswahl seiner «besten» Bilder handelt. Diese Negative sollen auf Einzelbildebene erschlossen und erneut digitalisiert werden, damit von dieser Auswahl digitale Archivmaster-Dateien vorliegen.42

Da für die meisten Umschläge und Filme dank ihrer Beschriftung Kontextinformationen vorliegen und sie somit das Kriterium der Identifizierbarkeit erfüllen, sollen diese in der Regel in der Datenbank erschlossen werden, was in der Bestimmung des Signatursystems berücksichtig wird: Das System ist so konzipiert, dass jeder Umschlag und jeder Rollfilm eine eigene Signatur erhalten. Für die Einzelbilder gibt es eine weitere Unternummerierung. Priorität kommt hierbei den Umschlägen und Filmen in denjenigen Schachteln zu, die offenbar einst nach einem thematischen und/oder chronologischen Ordnungssystem abgelegt worden sind und bei denen es sich bereits um eine bewusste Auswahl zu handeln scheint. Für die restlichen Schachteln muss genauer überprüft werden, ob sich die Erschliessung jedes Umschlags und Films lohnt oder ob für diese nur Sammeleinträge angelegt werden.43

Da Bolomey und Walker bei der «Master»-Auswahl vor allem gute Einzelbilder ausgewählt haben, muss zudem überprüft werden, ob es bei den ausgewählten Serien weitere Bilder von einer hohen ästhetischen Qualität gibt, damit der Reportagecharakter der Aufnahmen besser repräsentiert wird.

Für die die Erschliessung auf Einzelbildstufe und die Digitalisierung kommen die Kriterien konservatorischer Zustand, Serie44, Publikation, dokumentarische Bedeutung, fotohistorische Bedeutung und ästhetischer Wert zum Tragen. Es werden demnach Aufnahmen priorisiert, die publiziert sind, einen fotojournalistischen Hintergrund haben, historisch interessant sind oder wichtige Ereignisse und Persönlichkeiten dokumentieren und/oder von sehr guter ästhetischer Qualität sind. Auch bei Negativen, die in einem schlechten konservatorischen Zustand sind und Zersetzungserscheinungen aufweisen, wird in Zweifelsfällen zugunsten der Erschliessung auf Einzeldokumentstufe und der (Ersatz-)Digitalisierung entschieden, da die Digitalisierung als eine Form der Sicherung der Bildinformation erachtet wird.45

2.2 Konservierung

Da sowohl nitrat- als auch acetatbasierte Trägermaterialen inhärent instabil sind und sich durch autokatalytische Prozesse zersetzen können, entscheiden bei filmbasierten fotografischen Beständen unweigerlich nicht nur die archivische Bewertung – also die Entscheidung über Aufbewahrung oder Kassation –, sondern auch die konservatorischen Massnahmen darüber, ob ein Bestand für die Zukunft überliefert wird.46

Die Fotostiftung Schweiz verfügt zusammen mit dem Fotomuseum Winterthur über zwei klimatisierte Depots für Abzüge und andere fotografische Materialen. Seit 2015 hat die Fotostiftung Schweiz zusätzlich ein klimatisiertes Negativdepot – davor wurden die Negative bei Raumtemperatur aufbewahrt. In diesem neuen Depot werden Negative und Diapositive aus Glas und Kunststoff bei einem kontrollierten Klima von 16 °C und 40% rF zusammen gelagert.47 Ausgehend von den Erfahrungen, die im Rahmen des Projekts «Aktives Analog-Archiv» gesammelt wurden, hat man sich mittelfristig für eine zweigleisige Konservierungsstrategie entschieden. Einerseits werden die Bestände möglichst geringen Klimaschwankungen ausgesetzt und nach Möglichkeit in geeignetes Hüllmaterial umgelagert. Dabei werden die neu bearbeiteten Bestände nach Möglichkeit nach Materialien (Glas, Nitrat, Acetat, Polyester) getrennt. Acetat- und Nitratnegative, welche erste Zersetzungserscheinungen aufweisen, werden in separaten Archivschachteln gelagert, die markiert werden. Sollte es in Zukunft eine Lösung für die Kaltlagerung geben, würden diese Negative priorisiert. Andererseits wird zusätzlich zur Verbesserung der Aufbewahrungsbedingungen der Originale eine digitale Erhaltungsstrategie verfolgt. Von Negativbeständen, die deutliche Anzeichen von Degradation zeigen, werden nach Möglichkeit digitale Archivmaster-Dateien angelegt.48

Beim Bolomey-Bestand muss aufgrund der Datierung der Negative davon ausgegangen werden, dass es sich um Nitrat- und Acetatnegative handelt. Da das Archiv hauptsächlich thematisch und nicht chronologisch geordnet ist, können in gewissen Umschlägen sowohl Nitrat- als auch Acetatnegative vorkommen. Der grösste Teil der Negative scheint nach einer ersten Durchsicht in einem guten Zustand zu sein. Ein Teil der Negative weist jedoch mechanische Schäden wie Kratzer oder Risse sowie Aussilberungen und Verklebungen auf, welche vermutlich auf oxidierende Schadstoffe der holzschliffhaltigen Originalumschläge und die verwendeten Klebstoffe zurückzuführen sind. Gewisse Negative zeigen zudem eine blaue oder rote Verfärbung, was auf einsetzende Zersetzungsprozesse bei Acetatnegativen hinweisen könnte.49

Der Bestand wird seit der Akquisition im Jahr 2018 im Negativdepot der Fotostiftung Schweiz gelagert. Um Zersetzungsprozesse zu verlangsamen, sollen die Originalumschläge durchgehend durch für die Aufbewahrung von Fotografien geeignete säure- und ligninfreie Papierhüllen ersetzt werden.50 Die nicht geschnittenen Rollfilme sollen in eine geeignete Archivschachtel mit Unterteilungen für die einzelnen Filme umgelagert werden.

Vor dem Umpacken sollen alle Negative trockengereinigt werden. Eine weitergehende Reinigung von stark verschmutzten Negativen kann in Einzelfällen geprüft werden. Es wird zudem eine Materialtrennung angestrebt. Negative mit Nitrat- und Acetatträger sollen voneinander getrennt werden, um die Zersetzungsprozesse besser überwachen zu können und um zu verhindern, dass bei Nitratnegativen einsetzende Zersetzungsprozesse den ganzen Bestand gefährden. Hierfür ist eine Identifizierung von Negativen mit Cellulosenitrat-Trägern mittels eines Diphenylamin-Nachweises nötig.51

Im Zuge der Materialtrennung soll auch die Degradationsstufe der Negative bestimmt werden. Hierfür wird mit der Einteilung nach Fischer gearbeitet,52 wobei bei Nitratnegativen ab Stufe 3 mittels der im vorherigen Kapitel vorgestellten Kriterien überprüft werden muss, ob diese grundsätzlich erhaltenswert sind. Falls ja, wird eine Ersatzdigitalisierung nach den Standards der Fotostiftung Schweiz vorgenommen und das Originalnegativ anschliessend kassiert.53 Wird das Negativ gemäss den vorgestellten Kriterien als unwichtig eingestuft, kann es ohne Ersatzdigitalisierung kassiert werden. In Zweifelsfällen wird immer zugunsten einer Ersatzdigitalisierung entschieden. Acetatnegative, die Anzeichen von Degradation aufweisen, werden separiert.54 Für den ganzen Bestand soll ein Monitoring stattfinden.

2.3 Digitalisierung

Das Digitalisierungskonzept ist eng mit dem Erschliessungs- und Konservierungskonzept verknüpft. Die Digitalisierung dient einerseits dazu, einen einfachen Zugang zum Bestand zu schaffen, und wird andererseits als Strategie verstanden, um den Bildinhalt von degradierenden Kunststoffnegativen für die Zukunft zu sichern.55

Seit 2018 hat die Fotostiftung Schweiz eine eigene Reproanlage in Betrieb, mit welcher auch Durchsichtsvorlagen qualitativ hochstehend digitalisiert werden können. Für Aufsichtsvorlagen orientiert sich die Fotostiftung Schweiz an den Richtlinien von Metamorfoze56 und FADGI57, die sich im Bereich der Kulturgüterdigitalisierung weitgehend durchgesetzt haben. Im Gegensatz dazu gibt es für die Digitalisierung von Durchsichtsvorlagen bislang nur Empfehlungen und keine standardisierten Referenzwerte. Die Fotostiftung Schweiz hat daher für Negative und Diapositive eigene Datenstandards festgelegt, welche sich an den Empfehlungen von FADGI58 und Memoriav59 orientieren. Diese Richtlinien sind seit 2019 in Einsatz. Je digitalisiertes Negativ wird eine Archivmasterdatei und mindestens ein Nutzungsderivat erstellt. Der Archivmaster soll gemäss den Richtlinien von Metamorfoze und FADGI in seinem Informationsgehalt so weit wie möglich der originalen Vorlage entsprechen.60 Das Digitalisat muss dementsprechend hoch aufgelöst, tonwertgetreu und farbverbindlich sein. Die Masterdateien werden bei der Fotostiftung Schweiz als unkomprimierte, unbearbeitete und nicht-inventierte TIFF-Dateien gespeichert – also als Negativ.

Die Fotostiftung Schweiz verwendet zwei Arten von Nutzungsderivaten für Negativdigitalisate: sogenannte «nicht-druckfähige» Nutzungskopien für die interne Nutzung und Bildrecherchen sowie «druckfähige» Nutzungskopien, welche für die Veröffentlichung auf der «Sammlung online» und für Publikationszwecke bestimmt sind. Die nicht-druckfähigen Nutzungskopien werden nur linear invertiert, damit ein Positiv als Ansichtskopie vorliegt – auf jede weitere Bildbearbeitung wird verzichtet. Die druckfähigen Nutzungskopien werden ebenfalls invertiert, aber im Gegensatz zu den nicht-druckfähigen Nutzungskopien anschliessend digital bearbeitet, damit ein schönes, gut lesbares Positiv resultiert.

Die Archivmasterdateien sowie die druckfähigen, interpretierten Nutzungskopien werden von der Fotostiftung Schweiz für die digitale Archivierung abgelegt.61 Die nicht-druckfähigen Nutzungsderivate werden nur im Sammlungskatalog gespeichert, da diese bei Bedarf ohne grossen Aufwand aus der Archivmasterdatei generiert werden können.

Die Negative, die gemäss den oben beschriebenen Kriterien für die Erschliessung auf Einzelbildstufe ausgewählt werden, sollen gemäss den Standards der Fotostiftung Schweiz digitalisiert werden. Hierbei wird mit einer Anzahl von 1500 bis 2000 Negativen gerechnet. Von diesen Negativen soll sowohl eine Archivmasterdatei als auch eine nicht-druckfähige Nutzungskopie erstellt werden. In einem zweiten Schritt soll anhand der positiven Nutzungskopien eine engere Auswahl von ca. 500 Bildern getroffen werden, von denen anschliessend bearbeitete, druckfähige Nutzungskopien erstellt werden. Diese Bilder sollen nach Abschluss des Projekts zusätzlich zu der «Master»-Auswahl auf der «Sammlung online» veröffentlicht werden. Als Referenz für die Bildbearbeitung dienen die von Walker erstellten Digitalisate für die «Masternegative», da diese so von Bolomey abgesegnet worden sind. Auf das Erstellen von Ausschnitten wird verzichtet.

Von den «Masternegativen» liegen bereits hochaufgelöste Digitalisate vor. Walker hat die Bilder individuell bearbeitet sowie Staubretuschen vorgenommen. Zum Teil wurde auch der Ausschnitt neu festgelegt. Robert Brecko Walker wurde von Marcel Bolomey autorisiert, die Bilder in dieser Form aufzubereiten. Die von Walker erstellten Digitalisate entsprechen demnach weitgehend den «druckfähigen» Nutzungskopien, welche die Fotostiftung Schweiz erstellt, weshalb für diese Bilder darauf verzichtet wird, solche nochmals neu anzufertigen.62 Da es sich jedoch um stark bearbeitete Bilddateien handelt, eignen sie sich nicht als Masterdatei. Aus diesem Grund sollen die «Masternegative» durchgängig neu nach den Standards der Fotostiftung Schweiz digitalisiert werden, damit für diese Bilder eine Archivmasterdatei vorliegt, welche den Zweck einer Sicherheitskopie erfüllt.

Fazit

Die Fotostiftung Schweiz hat sich mit der Übernahme des fotografischen Nachlasses von Marcel Bolomey dem Ziel verpflichtet, den Bestand zugänglich zu machen und für die Zukunft zu erhalten. Da es sich um ein reines Negativarchiv handelt, zu dem keine Findmittel vorhanden sind, sind die Erschliessung und Digitalisierung zentral, um einen erleichterten Zugang zu schaffen. Um allfällige autokatalytische Zersetzungsprozesse bei den vorhanden Nitrat- und Acetatnegativen zu verlangsamen und den Bestand zu sichern, müssen zudem geeignete konservatorische Massnahmen ergriffen werden.

Die grösste Herausforderung bei der Aufarbeitung dieses Archivs liegt in der mangelnden inneren Ordnung. Obwohl durch die Beschriftungen der Umschläge und der Filmbehälter Kontextinformationen zu den meisten Aufnahmen vorhanden sind, lässt sich ohne sorgfältige Durchsicht nicht beurteilen, welches «wichtige» Teilbestände oder Bilder sind, die für die Fotostiftung Schweiz sowie zukünftige Archivnutzer von Interesse sind. Für die Bearbeitung des Bestandes ist demnach eine Behandlung auf Dokumentstufe nötig, was zeitintensiv und damit teuer ist. Die in dieser Arbeit vorgestellten Kriterienkataloge von Leary, Charbonneau und Mathys können helfen, diesen Prozess möglichst objektiv und transparent zu gestalten. Dabei dürfen sie nicht als starres formalistisches Raster verstanden werden, sondern als Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung sowie für die transparente Dokumentation von Bewertungsentscheiden.63

Die Bearbeitung des Bolomey-Bestandes ist für die Jahre 2021/2022 geplant. Nach dem Abschluss des Projekts muss Bilanz gezogen werden, ob sich das in dieser Arbeit skizzierte Vorgehen bewährt. Dabei soll besonderes Augenmerk auf dem vorgestellten Konzept für die Bestimmung der Erschliessungstiefe und die Auswahl von Einzelbildern für die Digitalisierung liegen. Erweisen sich die erarbeiteten Kriterien für die Bewertung des Bolomey-Archivs als geeignet, sollen diese bei der Fotostiftung Schweiz – allenfalls in angepasster Form – auch für andere Bestände Verwendung finden.

Bibliografie

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Mathys, Nora: Welche Fotografien sind erhaltenswert? Ein Diskussionsbeitrag zur Bewertung von Fotografennachlässen. In: Der Archivar 1 (2007), S. 34–40.

Mathys, Nora: Das visuelle Erbe. Ein Produkt des Zufalls und der Überlieferungsbildung? In: Mathys, Nora / Leimgruber, Walter / Voellmin, Andrea (Hg.): Über den Wert von Fotografie. Zu wissenschaftlichen Kriterien für die Bewahrung von Fotosammlungen. Baden 2013, S. 91–103.

Menne-Haritz, Angelika: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft. Marburg 2006. (Nachdruck der 3., durchgesehenen Auflage).

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Pearce-Moses, Richard: A Glossary of Archival and Records Terminology. Chicago 2005.

Schweizerische Stiftung für die Photographie (Hg.): Photographie in der Schweiz von 1840 bis heute. Bern 1992 (Schweizer Photographie 7).


  1. Vgl. z.B. Charbonneau, Tri, S. 113: «La photographie originale est, sauf exception, le négatif. C’est donc le négatif qu’il importe de conserver.» oder Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 46.↩︎

  2. Auch Leary macht auf diesen Unterschied aufmerksam. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 46f.↩︎

  3. Es handelt sich um die fotografischen Nachlässe von Walter Bosshard (1892–1975), Hans Staub (1894–1990), Ernst A. Heiniger (1909–1993) und Rob Gnant (1932–2019).↩︎

  4. Ziel des Projekts war es – neben dem Ausbau der bestehenden Archiv-Infrastruktur –, einen Workflow für die Aufarbeitung und Digitalisierung von Beständen zu entwickeln.↩︎

  5. Vgl. z.B. Fischer, A Short Guide to Film Base Photographic Materials.↩︎

  6. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs.↩︎

  7. Vgl. Charbonneau, Tri.↩︎

  8. Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe.↩︎

  9. Heute: Schweizer Illustrierte.↩︎

  10. Vgl. Photographie in der Schweiz von 1840 bis heute, S. 315.↩︎

  11. Dies ist für das Archiv eines Fotografen, der hauptsächlich fotojournalistisch tätig war, nicht untypisch. Abzüge wurden für die Kundschaft hergestellt und verkauft, während die Negative beim Fotografen blieben. Hingegen sind bei vielen Fotografenarchiven zumindest Kontaktkopien oder Register vorhanden.↩︎

  12. Die Übergabe zu einem symbolischen Preis von 1 USD wurde vertraglich geregelt. Bolomey übertrug auch das Urheberrecht für seine Bilder an Walker. Eine Kopie des Vertrages liegt der Fotostiftung Schweiz vor.↩︎

  13. Walker hat 662 Signaturen vergeben, die von 1001 bis 1553 durchnummeriert sind. Allerdings hat er zum Teil Signaturen doppelt vergeben, wobei die einzelnen Bilder mit a und b unterschieden werden, und unter gewissen Signaturen mehrere Negative zusammengefasst.↩︎

  14. Die Fotostiftung Schweiz wurde 1971 als private «Stiftung für die Photographie» gegründet und setzt sich für die Erhaltung, Erforschung und Vermittlung fotografischer Werke ein. Vom Bundesamt für Kultur (BAK) hat sie zudem den Auftrag, das fotografische Erbe der Schweiz zu sichern. Hierzu gehören Aufbau und Pflege einer fotografischen Sammlung mit Bezug zur Schweiz sowie die Sicherung von Autorenarchiven von überregionaler und nationaler Bedeutung.↩︎

  15. Die Gottfried Keller-Stiftung ist im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft und hat zum Zweck, bedeutende Werke der bildenden Kunst zugunsten der Schweizer Museen anzukaufen.↩︎

  16. Vgl. Kapitel 2.3.↩︎

  17. Da die Fotostiftung Schweiz nicht hierarchisch erschliesst, soll an dieser Stelle auf Terminologien wie «Dossier» verzichtet werden.↩︎

  18. Vgl. z.B. Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie, S. 111f.↩︎

  19. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 19; Charbonneau, Tri, S. 99f.↩︎

  20. Vgl. Charbonneau, Tri, S. 99f.↩︎

  21. Pearce-Moses definiert in A Glossary of Archival and Records Terminology, S. 36 «artifactual value» wie folgt: «The usefulness or significance of an object based on its physical or aesthetic characteristics, rather than its intellectual content.»↩︎

  22. Vgl. Charbonneau, Tri, S. 102 oder Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 16: «But photographs are more than historical documents; they are also artifacts. [...] Therefore the photo appraiser should also be a serious student of the history of photography and the specialized uses of photography [...].»↩︎

  23. Vgl. Mathys, Welche Fotografien sind erhaltenswert?, S. 34.↩︎

  24. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 26.↩︎

  25. Vgl. Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie, S. 111.↩︎

  26. Kassationen werden – wenn überhaupt – hauptsächlich bei begleitenden dokumentarischen Materialien vorgenommen. So werden beispielsweise Doubletten von Belegexemplaren oder bestandsfremde Dokumente kassiert.↩︎

  27. Kassationen sind für den Bolomey-Bestand zu diesem Zeitpunkt aus zwei Gründen nicht vorgesehen: Erstens handelt es sich mit wenigen Ausnahmen um Originalnegative und damit um Unikate, die als grundsätzlich erhaltenswert eingestuft werden. Zweitens wird der zeitliche Aufwand im Verhältnis zum erwartenden Nutzen als zu gross erachtet, da für eine sorgfältige Kassation jedes Negativ einzeln bewertet werden müsste, ohne dass dies die Nutzung des Archivs entscheidend vereinfachen dürfte. Vgl. hierzu auch Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 56.↩︎

  28. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs.↩︎

  29. Vgl. Charbonneau, Tri, S. 99–122.↩︎

  30. Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe, S. 95.↩︎

  31. Kriterien für Stufe Serie/Einzelbild. Die Kategorie «Grundeinstellung», wurde weggelassen, da diese hier nicht von Relevanz ist. Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe, S. 99–101.↩︎

  32. L’intelligibilité de l’information und la qualité du support werden bei Charbonneau als ein Kriterium aufgeführt. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit wurden hier die Lesbarkeit und Qualität des Trägers als zwei getrennte Punkte aufgeführt.↩︎

  33. Quality wird hier bei Leary doppelt aufgeführt, da er darunter einerseits die Qualität der Aufnahme (d.h. Belichtung, Komposition, Fokus etc.) und andererseits den konservatorischen Zustand meint. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 50–54.↩︎

  34. Leary versteht unter Acessibility nicht nur rechtliche Restriktionen, sondern auch ein erschwerter materieller Zugang zum Bestand aufgrund eines Mangels an Ordnung oder fehlender Findmittel, weshalb Acessibility in der Tabelle doppelt aufgeführt wird. Vgl. Leary, The Archival Appraisal of Photographs, S. 59f.↩︎

  35. Für Mathys sind dabei vor allem «fotografische Technik, Arbeitsweise, Autor und Epoche» von Bedeutung, «ergänzt mit den Faktoren Anzahl Bildträger und Intentionen der Beteiligten». Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe, S. 101.↩︎

  36. Mathys führt unter dem Kriterium Einmaligkeit des Objekts als Beispiele für «unbedingt erhaltenswert» originale Negative, Dias und Abzüge auf; als nicht erhaltenswert werden Funkbilder, Duplikate und Repros eingestuft. Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe, S. 99.↩︎

  37. Einige Fotografien von Bolomey sind gemäss meinen Recherchen im Schweizerischen Bundesarchiv sowie in der UN Audiovisual Library vorhanden.↩︎

  38. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich die Akquisitionspolitik der Fotostiftung Schweiz von derjenigen der meisten Archive.↩︎

  39. Die bei Mathys aufgeführten Kriterien Grösse der Serie und Serialität werden in einem einzigen Kriterium Serie zusammengefasst.↩︎

  40. Da die Fotostiftung Schweiz vor allem Autorenarchive übernimmt, ist der Fotograf für die Fotostiftung Schweiz ein zentrales Kriterium.↩︎

  41. Dieses Vorgehen entspricht dem Verfahren, welches Mathys für das Ringier Bildarchiv vorstellt.↩︎

  42. Die Digitalisate, die von Walker erstellt wurden, erfüllen nicht die Kriterien für einen digitalen Archivmaster, da es sich um stark bearbeitete Bilddateien handelt.↩︎

  43. Es scheint sich zum Teil um private Aufnahmen zu handeln und es liegen darüber hinaus nicht zu allen Umschlägen und Filmen Kontextinformationen vor. Ferner sind die Mittelformataufnahmen generell von einer besseren Qualität als die Kleinbildfilme.↩︎

  44. Die bei Mathys aufgeführten Kriterien Grösse der Serie und Serialität werden in einem einzigen Kriterium Serie zusammengefasst.↩︎

  45. Hierzu mehr im folgenden Kapitel.↩︎

  46. Vgl. hierzu auch Mathys, Das visuelle Erbe, S. 97.↩︎

  47. Eine Cold-Storage-Lösung für Kunststoffnegative mit Temperaturen von unter 8 °C ist in den Räumen der Fotostiftung Schweiz aktuell baulich nicht umsetzbar und hat angesichts der hohen Kosten für die Klimatisierung in den nächsten Jahren keine Priorität.↩︎

  48. Vgl. Kapitel 2.3.↩︎

  49. Vgl. Fischer, A Short Guide to Film Base Photographic Materials, S. 4.↩︎

  50. Für die Anforderungen an Hüllmaterial für Fotografien vgl. z.B. Northeast Document Conservation Center, Storage Enclosures for Photographic Materials, S. 1.↩︎

  51. Mittels einer Lösung von Diphenylamin und Schwefelsäure kann das Vorhandensein von Cellulosenitrat nachgewiesen werden. Der Test ist destruktiv und bedarf einer Probe des Trägermaterials. (Vgl. Fischer: A Short Guide to Film Base Photographic Materials, S. 3). Da aufgrund der Entstehungszeit der Aufnahmen ausgeschlossen werden kann, dass es Polyesternegative im Bestand hat, kann bei den Negativen, die nicht auf diesen Test reagieren, davon ausgegangen werden, dass es sich um Acetatnegative handelt.↩︎

  52. Vgl. Fischer, A Short Guide to Film Base Photographic Materials.↩︎

  53. Sollte bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Bestandes doch eine Lösung für die Kaltlagerung von Negativbeständen vorliegen, würde diese Lösung gegenüber der Kassation bevorzugt.↩︎

  54. Ab einem Wert von 1 beginnt die autokatalytische Zersetzung, welche sich ab einem Wert von 1,5 rapide beschleunigt. Vgl. Image Permanence Institute, User’s Guide for A-D Strips, S. 11.↩︎

  55. Vgl. Kapitel 2.2.↩︎

  56. Dormolen, Metamorfoze Preservation Imaging Guidelines.↩︎

  57. FADGI, Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials.↩︎

  58. FADGI, Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials.↩︎

  59. Memoriav, Empfehlungen Foto. An den Memoriav-Empfehlungen hat man sich vor allem für die Auflösung für die verschiedenen Filmformate orientiert.↩︎

  60. Vgl. Dormolen, Metamorfoze Preservation Imaging Guidelines, S. 4 und FADGI, Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials, S. 13.↩︎

  61. Ein Konzept für die Langzeitarchivierung von digitalen Dateien ist in Zusammenarbeit mit der Firma docuteam in Entwicklung und sollte bis Ende 2021 umgesetzt werden können.↩︎

  62. In einzelnen Fällen wird die Fotostiftung Schweiz möglicherweise neue Bildinterpretationen anfertigen, da Walker bei den von ihm erstellten Digitalisaten stark retuschiert hat, was von der Fotostiftung Schweiz zuweilen als ein zu grosser – und teilweise sogar störender – Eingriff ins Original wahrgenommen wird.↩︎

  63. Diese Einschätzung wird auch von Mathys geteilt. Vgl. Mathys, Das visuelle Erbe, S. 101.↩︎