Diakonie und 500 Jahre Reformation in Zürich
DOI:
https://doi.org/10.22018/JDS.2018.9Abstract
Christoph Sigrist fragt in seinem Beitrag «Diakonie und 500 Jahre Reformation in Zürich», wie heute «das reformatorische Erbe mit Blick auf den diakonischen Auftrag von Kirchen und Werken fruchtbar und zukunftsgerichtet, zielführend und nachhaltig zu verstehen ist».
Sigrist bezieht sich in seinen reformationsgeschichtlichen Ausführungen vorwiegend auf die Situation Zwinglis in Zürich und schildert die dort erfolgte «Übertragung der sozialen Verantwortung der Wohlfahrt und Bekämpfung der Armut an den Staat und verschiedene gesellschaftliche Akteure» und die damit in theologischer Perspektive in Verbindung stehende «Ablösung vom heilsrelevanten Handeln an den Armen zur bürgerlichen Christenpflicht mit den Armen». Denn dass Armut für Zwingli zunächst ein theologisches Problem darstellte, weist Sigrist mit dem den Worten Zwinglis nach: «Ein Christ syn ist nit schwätzen von Christo, sunder wandlen, wie er gewandelt hat. Ein Christ syn ist der schönst und zierlichest Adel, der in dem Himmel und uff erden sin mag.»
Obwohl Sigrist verschiedene Parallelen im Sozialsystem des 15. und des 21. Jahrhunderts sieht – «Kontrolle und Repression den Ausgegrenzten gegenüber» sowie die «Prozesse von Marginalisierungen wie Arbeitslosigkeit und Vagabundentum in beiden Jahrhunderten» –, benennt er auch zentrale Differenzen: Wir leben heute in einer Gesellschaft, «in der nicht mehr die konfessionellen Grabenkämpfe das kulturelle und politische Leben prägen, sondern die Frage, wie das Christsein selber angesichts der multikulturellen und interreligiösen Zusammensetzung von Menschen, Gütern und sozialen und gesellschaftspolitischen Systemen zu gestalten ist.» Bestand die zentrale Herausforderung damals in der «Korruption in der Armutsbekämpfung, ist es heute die Überforderung im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Religionen».
In Bezug auf die «typisch schweizerische Subsidiarität kirchlichen Engagements gegenüber dem Staat» ist für Sigrist eine Klärung des inhaltlichen Auftrages der diakonischen Leistung von Kirchgemeinden, gesamtkirchlichen Diensten, diakonischen Werken und kirchlichen Hilfswerken vonnöten». Darüber hinaus erachtet «die theologische Begründung helfenden Handelns für das kirchliche Leben und das diakonische Wirken [als] konstitutiv», dabei gewinne die «Multiperspektivität theologischer Ansätze […] angesichts der pluralen Gesellschaft immer mehr an Gewicht».Downloads
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