Die Aufteilung der Archive bei Staatensukzession oder Gebietsverschiebung
Anhand der Auflösung der ČSFR, der Gründung des Kantons Jura und des Übertritts des Bezirks Laufen
Abstract
Was geschieht mit den Archiven eines Staates, wenn dieser Teile seines Gebietes verliert oder der Staat untergeht? Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und dem Untergang der DDR, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion und Jugoslawiens rückten die Archivteilungen und -abkommen in den Fokus der Forschung. Die Wiener Konvention über Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden vermittelt theoretische Empfehlungen, die jedoch der Praxis in Bezug auf die Teilung der Staatsarchive nur bedingt standhielten. Die Problematik der Teilung der Staatsarchive wird anhand dreier ausgewählter Beispiele, der Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, der Gründung des Kantons Jura und dem Übertritt des Bezirks Laufental vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft untersucht. Hierzu möchte diese Arbeit einen Beitrag leisten, indem sie die Grundsätze und Lösungen für den Abschluss eines Archivabkommens evaluiert.
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