Abstract
Archive engagieren sich heute auf vielfältige Art und Weise auch jenseits der «archivischen Schwelle», etwa als Fachorgane im Bereich Aktenführung oder bei der Vermittlung ihrer Bestände. Fallweise kann es auch zu Herausforderungen bei der archivischen Sicherung von Unterlagen kommen, die während längerer Zeit von Dienststellen benötigt werden oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen mit längerfristigen Aufbewahrungsfristen belegt sind. Unter dem Paradigma des «Postkustodialismus» hat sich auch die archivtheoretische Diskussion mit der Frage beschäftigt, ob und wie im Zeitalter von (zunehmend elektronischen) Massenakten eine Archivpraxis «jenseits der Schwelle» aussehen könnte.
Dieser Artikel geht anhand der rechtlichen Grundlagen und des mündlichen und schriftlichen Austauschs mit Staats- und «Amtsarchiven» der Frage nach, wie sich die diesbezügliche archivische Sicherung in den Kantonen St. Gallen, Basel-Stadt, Zürich und Wallis zwischen Theorie, Recht und Praxis gestaltet. Dabei zeigt sich, dass Archive als Orte des Zugangs zur Überlieferung keineswegs grundsätzlich an Bedeutung eingebüsst haben. Vielmehr müssen die bewährten Grundsätze archivischer Überlieferungsbildung in gewissen Fällen immer wieder neuen Gegebenheiten angepasst werden, ohne dabei das übergeordnete Ziel der Sicherstellung einer authentischen, integren und zugänglichen Überlieferung aus den Augen zu verlieren.

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